150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Herzogenaurach

03.03.2018

 Bayerns Innenminister Joachim Herrmann gratuliert der Freiwilligen Feuerwehr Herzogenaurach zum 150-jährigen Jubiläum: "Eineinhalb Jahrhunderte verantwortungsvoller Einsatz für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger"

  „Schon seit eineinhalb Jahrhunderten packen die hoch engagierten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Herzogenaurach immer wieder aufs Neue mutig ihre verantwortungsvollen Aufgaben an und tragen so zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bei.“ Mit diesen Worten hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann der Freiwilligen Feuerwehr Herzogenaurach zum 150-jährigen Jubiläum gratuliert. Herrmann weiter: „Ganz gleich, ob bei der ‚klassischen‘ Brandbekämpfung oder den immer häufiger und komplexer werdenden Einsätzen im technischen Hilfsdienst: Mit ihrem unermüdlichen Einsatz sind unsere ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und -männer absolute Vorbilder. Das verdient unsere Anerkennung und unseren höchsten Respekt.“ 

Wie Herrmann erklärte, ist der Bayerischen Staatsregierung die Stärkung des Ehrenamts bei den Freiwilligen Feuerwehren ein besonderes Anliegen. Der Freistaat unternehme große Anstrengungen, um den hohen Standard bei Ausbildung und Ausrüstung der Feuerwehren weiter zu verbessern. Dabei sei gerade die Unterstützung von Gemeinden und Landkreisen beim Erwerb von Feuerwehrfahrzeugen und bei der Errichtung von Feuerwehrgerätehäusern ein wichtiges und bewährtes Instrument. Der Innenminister: „In den letzten fünf Jahren haben wir rund 184 Millionen Euro an Fördergeldern ausbezahlt. Davon flossen mehr als 21 Millionen Euro in den Regierungsbezirk Mittelfranken. Die Gemeinden des Landkreises Erlangen-Höchstadt erhielten davon im selben Zeitraum rund zwei Millionen Euro.“

Neben einer kräftigen finanziellen Unterstützung ist es Herrmann wichtig, dass auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Feuerwehren stimmen. Erst zum Juli letzten Jahres sei das Bayerische Feuerwehrgesetz geändert worden, um die Feuerwehren fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen. „Besonders am Herzen liegt mir dabei die neue Möglichkeit, Kinderfeuerwehren zu gründen. Wir geben den Gemeinden damit ein effektives Instrument zur Nachwuchsgewinnung an die Hand“, erklärte Herrmann. Als einen weiteren wesentlichen Baustein der Gesetzesnovelle bezeichnete der Innenminister die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst von 63 auf jetzt 65 Jahre. „Dank unseres hohen medizinischen Versorgungsniveaus sind immer mehr Menschen auch im fortgeschrittenen Alter noch topfit und voll belastbar. Mit ihrer großen Erfahrung stellen sie eine riesige Bereicherung für unsere Feuerwehren dar“, so Herrmann. „Darauf können und wollen wir nicht verzichten“.

Durch die Anhebung der Altersgrenze werde es laut Herrmann bald auch aktive Einsatzkräfte geben, die ein 50-jähriges Dienstjubiläum erreichen. Um ihr jahrzehntelanges Engagement angemessen zu würdigen, soll es nach Herrmanns Worten daher bald ein neues Feuerwehr-Ehrenzeichen für eine 50-jährige Dienstzeit geben. Der Bayerische Landtag hat einen entsprechenden Gesetzentwurf der Staatsregierung Anfang Februar bereits in erster Lesung behandelt. Auch der Einsatz bei Rettungsdienst und Katastrophenschutz soll mit diesem neuen Abzeichen künftig besonders gewürdigt werden. Herrmann: „Wer sich so ausdauernd, über Jahre und Jahrzehnte hinweg, ehrenamtlich für seine Mitmenschen einsetzt, verdient unsere allerhöchste Anerkennung. Das neue ‚Große Ehrenzeichen‘ steht genau dafür: Unseren aufrichtigen Dank und für unseren Respekt vor einer unglaublichen Lebensleistung.“