B2-Tunnel in Starnberg

08.03.2018

Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann zum Urteil des Verwaltungsgerichts München: Bürgerbegehren zum B2-Tunnel in Starnberg abgelehnt - Dringend notwendiger Tunnel wird gebaut - Weniger Feinstaub, mehr Verkehrssicherheit - Spatenstich bereits im Juli 2018

Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann hat die heutige Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts begrüßt, das ein Bürgerbegehren gegen den Bau des B2-Tunnel in Starnberg als nicht zulässig befand. Herrmann: „Wie geplant bauen wir den B2-Tunnel in Starnberg. Er ist dringend notwendig, um die Stadt vom Durchfahrtsverkehr zu entlasten. Mit dem Tunnel kann man die Feinstaubbelastung in der Stadt minimieren. Außerdem ist er ein wichtiger Beitrag für mehr Verkehrssicherheit“, machte Herrmann deutlich. Der Spatenstich soll laut Herrmann im Juli 2018 stattfinden.

Für Herrmann steht das Projekt für die positive Entwicklung Starnbergs. „Ohne den Bau des Tunnels würde sich der Durchgangsverkehr auch noch weitere Jahrzehnte durch die geplagte Innenstadt quälen.“ Wie Herrmann betonte, ist das Projekt sowohl für die Anwohner als auch für die Unternehmen von großem Nutzen. „Nach Fertigstellung des Tunnels werden sich für die Stadt Starnberg vielfältige Möglichkeiten für die städtebauliche Entwicklung ergeben, die ohne die jetzt absehbare verkehrliche Entlastung undenkbar wären“, so Hermann.

Seit dem positiven Stadtratsbeschluss vom Februar 2017 arbeitet das Staatliche Bauamt Weilheim mit Hochdruck an der Umsetzung des Projektes. „Es laufen bereits die Bauarbeiten für den Bau einer Löschwasserzisterne am Starnberger Schlossberg sowie die Vorbereitungen für den Umbau der nördlichen Zulaufstrecke des Tunnels, die Grunderwerbsverhandlungen und die technischen Ausführungsplanungen“, informierte Herrmann.

Nach dem Starnberger Stadtratsbeschluss vom Februar 2017 hatte der damalige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im März 2017 die Baufreigabe für das Projekt erteilt und damit die Durchführung des Projektes seitens des Bundes bekräftigt. Die notwendigen Mittel von rund 200 Millionen Euro wurden vom Bund im Dezember 2017 in den Bundeshaushalt eingestellt.