Der Ministerrat hat heute den vom Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften gebilligt. "Der Gesetzentwurf wird nunmehr den Verbänden zur Anhörung übermittelt", erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Hintergrund ist eine notwendige Gesetzesänderung wahlrechtlicher Vorschriften im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Die Wahlrechtsausschlüsse für Personen, die wegen einer im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen Straftat in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind oder die auf eine gerichtlich bestellte Betreuung in 'allen' Angelegenheiten angewiesen sind, werden aufgehoben.