Die Bayerische Staatsregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung den Gesetzentwurf von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerkennung (AKE) beschlossen. Zuvor fand die Anhörung der betroffenen Verbände statt, die jedoch zu keinen Änderungen im Vergleich zum ersten Entwurf geführt hat. "Unser Gesetzentwurf wird jetzt dem Bayerischen Landtag zur weiteren verfassungsmäßigen Behandlung zugeleitet", erklärte der Innenminister. "Mit unserer geplanten Gesetzesänderung berücksichtigen wir alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und wollen diese als erstes Bundesland umsetzen." Wie Herrmann erläuterte, betraf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2018 nicht den Kern der AKE, sondern nur einzelne Aspekte ihrer rechtsstaatlichen Ausgestaltung. "Laut Bundesverfassungsgericht ist unsere AKE insbesondere im Rahmen der für die Kriminalitätsbekämpfung so wichtigen Schleierfahndung mit der Verfassung grundsätzlich vereinbar", so der Minister.
Der Innenminister machte deutlich, dass die AKE ein unverzichtbares Fahndungsinstrument für mehr Sicherheit ist. Die Bayerische Polizei konnte damit unter anderem bereits eine Vielzahl gestohlener Fahrzeuge feststellen und deren Verschiebung ins Ausland verhindern. Alleine 2018 wurden nach AKE-Treffern 229 Fahrzeuge sowie erhebliche Mengen Rauschgift sichergestellt. Ferner wurden Schleusungen aufgedeckt sowie Diebesbanden dingfest gemacht und somit weitere Wohnungseinbruchdiebstähle durch diese Gruppierungen verhindert. Dank der AKE-Treffermeldungen konnte die Bayerische Polizei auch Personen retten, die in Selbstmordabsicht unterwegs waren. Ebenso befreite die Polizei eine junge Frau nach vorangegangener Entführung und Vergewaltigung aus den Fängen des Täters.
Die Bayerische Polizei verfügt über 22 stationäre AKE-Anlagen, die an 15 Standorten betrieben werden und 39 Fahrspuren überwachen. Darüber hinaus stehen sechs Anlagen für den mobilen Einsatz zur Verfügung. Eingesetzt werden die Anlagen derzeit insbesondere auf Routen des internationalen Verkehrs, die auch von grenzüberschreitend agierenden Straftätern intensiv genutzt werden.
Alle Informationen zum Gesetzentwurf und Antworten auf wesentliche Fragestellungen sind unter www.kennzeichenerkennung.bayern.de abrufbar.