Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Entscheidung des Bundesrates: Wichtiger Kompromiss, der deutsches Asylsystem stärkt

28.06.2019

Migrationspaket wird Gesetz: Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Entscheidung des Bundesrates: Wichtiger Kompromiss, der deutsches Asylsystem stärkt - Noch konsequentere Rückführung gerade von Straftätern - Klare Trennung zwischen Fachkräftezuwanderung und Asyl

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat das heute im Bundesrat beschlossene Gesetzpaket zu Asyl und Migration als einen „wichtigen Kompromiss“ bezeichnet, „der das deutsche Asylsystem eindeutig stärkt.“ Herrmann lobte insbesondere, dass künftig noch deutlicher unterschieden wird zwischen Ausreisepflichtigen, die unverschuldet an der Ausreise gehindert sind und solchen, die ihren Verbleib in Deutschland selbst verschulden. „Ausreisepflichtige, die keine Reisedokumente vorlegen oder nicht in zumutbarer Weise bei deren Beschaffung mitwirken, können nicht erwarten, hierfür mit einem sicheren Status belohnt zu werden“, bekräftigte Herrmann. „Ein klarer Fortschritt ist auch, dass Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam nun praktikabler ausgestaltet werden. Das wird es den bayerischen Ausländerbehörden erleichtern, die Ausreisepflicht noch konsequenter durchzusetzen“, kündigte Herrmann an. Mit Blick auf Gefährder und Intensivstraftäter sieht der Innenminister einen Sicherheitsgewinn: „Personen, die ein Sicherheitsproblem in unserem Land darstellen, können wir künftig in mehr Fällen das Aufenthaltsrecht entziehen und sie mit einer lebenslangen Wiedereinreisesperre belegen. Das ist ein deutliches Signal, dass sich der Rechtstaat nicht auf der Nase herum tanzen lässt.“ Als „Teil des Gesamtpakets und Kompromisses“ sieht Herrmann die Regelungen zur Zuwanderung von Fachkräften durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Mit diesem werden die Möglichkeiten der legalen Zuwanderung zur Erwerbsmigration künftig ausgeweitet. „Dabei ist es gelungen, klar zwischen Fachkräftezuwanderung und Asyl zu trennen. Das war uns gerade in Bayern ein besonderes Anliegen“, betonte Herrmann. Mit dem sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz werden nach Herrmanns Worten dagegen Fehlanreize zur illegalen Einreise sowie zum unerlaubten Verbleib im Bundesgebiet beseitigt. „Nur wenn abgelehnte Asylbewerber ohne Bleiberecht konsequent zurückgeführt werden, kann die Akzeptanz unseres Asylsystems in der Gesellschaft dauerhaft erhalten werden“, betonte Herrmann.