Der Bayerische Landtag hat heute in Erster Lesung den Gesetzentwurf von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Automatisierten Kennzeichenerkennung (AKE) beraten. "Mit unserer geplanten Gesetzesänderung berücksichtigen wir alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und wollen diese als erstes Bundesland umsetzen", erläuterte Herrmann. Besonders wichtig ist dem Innenminister, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2018 nicht den Kern der AKE betraf, sondern nur einzelne Aspekte ihrer rechtsstaatlichen Ausgestaltung. "Unsere AKE ist laut Bundesverfassungsgericht insbesondere im Rahmen der für die Kriminalitätsbekämpfung so wichtigen Schleierfahndung mit der Verfassung grundsätzlich vereinbar", hob der Innenminister hervor. "Die AKE ist für uns ein unverzichtbares Fahndungsinstrument für mehr Sicherheit." Ergänzend verwies Herrmann darauf, dass die Staatsregierung das neue Polizeiaufgabengesetz unabhängig vom aktuellen Gesetzentwurf nach Vorlage des Berichts der unabhängigen Kommission zur Evaluierung des PAG entsprechend den Maßgaben des Koalitionsvertrags zügig evaluieren wird.
Laut Herrmann konnte die Bayerische Polizei mit der AKE unter anderem bereits eine Vielzahl gestohlener Fahrzeuge feststellen und deren Verschiebung ins Ausland verhindern. Alleine 2018 wurden nach AKE-Treffern 229 Fahrzeuge sowie erhebliche Mengen Rauschgift sichergestellt. Ferner wurden Schleusungen aufgedeckt sowie Diebesbanden dingfest gemacht und somit weitere Wohnungseinbruchdiebstähle durch diese Gruppierungen verhindert. Dank der AKE-Treffermeldungen konnte die Bayerische Polizei auch Personen retten, die in Selbstmordabsicht unterwegs waren. Ebenso befreite die Polizei eine junge Frau nach vorangegangener Entführung und Vergewaltigung aus den Fängen des Täters.
Die Bayerische Polizei verfügt über 22 stationäre AKE-Anlagen, die an 15 Standorten betrieben werden und 39 Fahrspuren überwachen. Darüber hinaus stehen sechs Anlagen für den mobilen Einsatz zur Verfügung. Eingesetzt werden die Anlagen derzeit insbesondere auf Routen des internationalen Verkehrs, die auch von grenzüberschreitend agierenden Straftätern intensiv genutzt werden.
Alle Informationen zum Gesetzentwurf und Antworten auf wesentliche Fragestellungen sind unter www.kennzeichenerkennung.bayern.de abrufbar.