Festgottesdienst zur Verabschiedung von Oberkirchenrat Detlev Bierbaum in München - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bedankt sich für hervorragende Unterstützung und Zusammenarbeit bei der Polizeiseelsorge

23.10.2019

Heute wurde Oberkirchenrat Detlev Bierbaum in der evangelischen Bischofskirche St. Matthäus in München im Rahmen eines Festgottesdienstes verabschiedet.  Er geht zum 1. Dezember 2019 in den Ruhestand. In seinem Grußwort bedankte sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann für die hervorragende Unterstützung und Zusammenarbeit bei der Polizeiseelsorge: "Oberkirchenrat Detlev Bierbaum hat sich um unsere Polizeiseelsorge sehr verdient gemacht. Herzlichen Dank für das ausgezeichnete Engagement zum Wohle unserer Polizistinnen und Polizisten!"

Wie Herrmann deutlich machte, ist die Polizeiseelsorge der christlichen Kirchen eine unverzichtbare Hilfe und Stütze bei dienstlichen und privaten Belastungen. Als Leiter der Abteilung 'Gesellschaftsbezogene Dienste' im Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche ist Oberkirchenrat Bierbaum unter anderem auch für die Polizeiseelsorge der evangelischen Landeskirche zuständig. Außerdem verantwortet er die Bereiche 'Schule', 'Bildung', 'Diakonie' und 'Gesellschaft'. "Das Spektrum von Oberkirchenrat Bierbaum umfasst praktisch alles, was die Menschen unmittelbar betrifft", so Herrmann. Dabei sei er bestens vernetzt mit Politik, Diakonie, Wirtschaft und Handwerk. "Oberkirchenrat Bierbaum hat mit seiner großen Fachkompetenz, strategischen Weitsicht und seinem großen Herzen ganz wesentliche Weichenstellungen für die Landeskirche betrieben", fasste der Minister zusammen.

Die Bayerische Polizeiseelsorge, die im kommenden Jahr ihr 100-jähriges Bestehen feiert, ist die älteste Polizeiseelsorge Deutschlands. Die Bayerische Polizei kann auf vier hauptamtliche Seelsorger, die vom Freistaat vergütet werden, zurückgreifen, zwei katholische und zwei evangelische. Dazu kommen weitere im Haupt- und Nebenamt tätige Seelsorger beider Konfessionen. Ihre Aufgabenfelder reichen vom berufsethischen Unterricht für die Polizeibediensteten bis hin zu Einkehrtagen und Gottesdiensten bei verschiedenen Anlässen. Jedes Gespräch ist vertraulich und steht unter dem Schutz des Seelsorgegeheimnisses und des Zeugnisverweigerungsrechts.