Herrmann und Aiwanger erinnern an Ablauf der Antragsfrist für Härtefallfonds bis 31. Dezember 2019 - Anträge jetzt noch rechtzeitig einreichen

05.12.2019

Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann und Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erinnern alle Betroffenen an den Ablauf der Antragsfrist für Leistungen aus dem Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge. „Am 31. Dezember 2019 endet die Frist für alle, die sich um eine Zahlung aus dem Härtefallfonds bewerben möchten. Jeder sollte jetzt noch rasch seinen Antrag auf den Weg bringen“, erklärte Herrmann. Aiwanger führte aus: „Der Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge ist einmalig. Es stehen 50 Millionen Euro zur Verfügung, um Härtefälle vor Ort abzufedern. Nutzen Sie diese Chance!“ Nur Anträge, die wirklich vor Ablauf der Frist, also bis 31. Dezember 2019, 24 Uhr, bei der Regierung von Unterfranken als Geschäftsstelle der Härtefallkommission eingehen, können nach dem Kommunalabgabengesetz berücksichtigt werden.

Seit dem 1. Juli 2019 können Personen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen herangezogen worden sind, einen Antrag auf einen Härteausgleich stellen. Nach Ablauf der Antragsfrist am 31. Dezember 2019 wird die bereits im Sommer eingesetzte fünfköpfige, unabhängige Kommission unter dem Vorsitz des früheren Präsidenten des Bayerischen Obersten Rechnungshofes, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, über die Verteilung der bereitstehenden 50 Millionen Euro entscheiden.

Mit dem Fonds sollen diejenigen, die durch die Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen eine unbillige Härte erfahren haben, einen teilweisen Ausgleich erhalten. Betroffene Grundstückseigentümer und private Unternehmen können Anträge schriftlich an die Geschäftsstelle der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge bei der Regierung von Unterfranken senden oder alternativ das Online-Antragsverfahren unter www.strabs-haertefall.bayern.de nutzen. Hier erhalten Interessierte auch weiterführende Hinweise zum Antragsverfahren. Ein Erklärvideo zeigt außerdem anschaulich, wie ein Antrag gestellt werden kann. Darüber hinaus steht ein informativer gemeinsamer Flyer des Innen- und des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung unter www.bestellen.bayern.de, ‚Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge‘.

Die Geschäftsstelle der Kommission ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Geschäftsstelle der Härtefallkommission
für Straßenausbaubeiträge
Peterplatz 9
97070 Würzburg
haerteausgleich-strassenausbaubeitrag@reg-ufr.bayern.de oder
ausgleich@reg-ufr.bayern.de