Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zufrieden mit Freifahrtregelung für uniformierte Polizeibeamte in öffentlichen Verkehrsmitteln: 2019 rund 2.300 Mal eingeschritten

11.03.2020

2019 sind Polizistinnen und Polizisten der Bayerischen Polizei im Rahmen der Freifahrtregelung für uniformierte Polizeibeamte in Bayern in den Fern- und Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn und im Bereich des Münchner Verkehrsverbundes in 2.253 Fällen eingeschritten und haben dabei unter anderem 975 Mal Personalien festgestellt, 162 Platzverweise ausgesprochen, 85 Personen vorläufig festgenommen und in 68 Fällen Erste Hilfe geleistet. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ist mit der Freifahrtregelung zufrieden. "Das ist ein Baustein für noch mehr Sicherheit in unseren öffentlichen Verkehrsmitteln", erklärte der Minister. "Die sichtbare Polizeipräsenz steigert auch das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste und des Begleitpersonals." Laut Herrmann geht es insbesondere darum, auch außerhalb des Dienstes das Zugpersonal bei Schwarzfahrern, Betrunkenen oder Randalierern zu unterstützen und bei Notfällen sofort einzuschreiten.

Nach dem tragischen Tod von Dominik Brunner im Jahr 2009 am Sollner S Bahnhof hatte Herrmann mit den Spitzenverbänden der bayerischen Verkehrsunternehmen die Vereinbarung getroffen, dass uniformierte Polizeibeamte der Landespolizei und der Bundespolizei alle öffentlichen Verkehrsmittel in Bayern kostenlos benutzen dürfen. Im Gegenzug sorgen die Polizisten für mehr Sicherheit und greifen notfalls ein. Das gilt auch außerhalb des Dienstes. Bis dahin bestand eine derart umfassende Regelung lediglich mit wenigen Verkehrsunternehmen.