Polizei und Justiz gegen Hass und Hetze - Bayerns Justizminister Georg Eisenreich und Innenminister Joachim Herrmann stellen gemeinsames Schutzkonzept für Kommunalpolitiker vor

01.07.2020

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich und Innenminister Joachim Herrmann haben heute in München ein gemeinsames Schutzkonzept für Kommunalpolitiker vorgestellt. Eisenreich zu diesem Anlass: "Hass und Hetze im Netz haben ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Immer wieder schlagen auch Amts- und Mandatsträgern Beleidigungen und Bedrohungen entgegen, in Einzelfällen wird aus Worten Gewalt." Gerade auf der kommunalen Ebene gibt es vermehrt die Situation, dass Bürgerinnen und Bürger nicht mehr bereit sind, für politische Ämter zu kandidieren. Eisenreich: "Das nehmen wir als Bayerische Staatsregierung nicht hin. Angriffe auf Kommunalpolitikerinnen und -politiker sind auch Angriffe auf unsere Demokratie. Wir stehen unseren Kommunalpolitikern zur Seite."

Laut Innenminister Herrmann steigt die Zahl der Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger in Bayern seit Jahren. Waren es 2017 194 Fälle, wurden 2019 272 angezeigt. Bis Ende Mai dieses Jahres gab es bereits 158 gemeldete einschlägige Straftaten. "Die Staatsregierung unternimmt alles in ihrer Macht Stehende, um Angriffe auf Amts- und Mandatsträger konsequent zu bekämpfen und Betroffene bestmöglich zu unterstützen", machte Herrmann deutlich. "Dazu arbeiten Polizei und Justiz sehr eng und engagiert zusammen." Der Innenminister appellierte an alle Betroffenen, bei entsprechenden Vorfällen unbedingt schnellstmöglich die Polizei einzubinden. "Nur dann können wir eingreifen, Opfer schützen und Täter verfolgen."

In den vergangenen Monaten haben ihre Ministerien weitreichende Maßnahmen-Pakete erarbeitet, die sich ergänzen und miteinander vernetzt sind. Ziel ist, gemeinsam konsequent gegen Hass und Hetze vorzugehen.
Was tut die bayerische Justiz?

Bayerns Justizminister hat die Kommunalen Spitzenverbände Anfang des Jahres zu einem Runden Tisch in das Justizministerium eingeladen, bei dem Maßnahmen zum Schutz von Kommunalpolitikern erörtert wurden. Das gemeinsame Schutzkonzept der Staatsregierung sieht im Bereich der Justiz vor:
  • Online-Meldeverfahren für Online-Straftaten: Bislang mussten Kommunalpolitiker Anzeigen schriftlich formulieren und Datenträger beifügen. Künftig können sie Straftaten oder Prüfbitten online an die Justiz melden. Geprüft werden sie von Bayerns Hate-Speech-Beauftragtem, Oberstaatsanwalt Klaus Dieter Hartleb. Minister Eisenreich: "Mit einem Online-Verfahren wollen wir Mandatsträgern künftig erleichtern, Strafanzeige zu stellen."
  • Insbesondere für "analog" begangene Straftaten gibt es bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften feste Ansprechpartner, an die sich Kommunalpolitiker wenden können.
  • Nachdrückliche Strafverfolgung: Verweisungen auf den Privatklageweg kommen in aller Regel nicht in Betracht, die Staatsanwälte übernehmen!
Eisenreich macht sich zudem für eine umfassende Modernisierung des 150 Jahre alten Beleidigungsstrafrechts stark: Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung sollen in schwerwiegenderen Fällen härter bestraft werden können. Auch die Arbeit der Strafverfolger muss nach dem Willen des Justizministers erleichtert werden: "Wir können die Urheber von Straftaten nur effektiv verfolgen und bestrafen, wenn wir sie identifizieren können. Auskunftsersuchen unserer Behörden müssen daher von den Betreibern sozialer Netzwerke ohne Wenn und Aber beantwortet werden."
Was tut das Innenministerium?

Laut Innenminister Herrmann hat die Bayerische Polizei ein umfangreiches Maßnahmenpaket mit folgenden Kernpunkten geschnürt:
  • Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger werden von besonders geschulten Experten des Polizeilichen Staatsschutzes bearbeitet. Miteingebunden sind Cybercrime-Spezialisten zur Sicherung digitaler Spuren.
  • Die Bayerische Polizei wird Plattformbetreiber systematisch auffordern, strafbare Inhalte zu löschen. Soweit eine fristgerechte Löschung nicht erfolgt, ist eine Meldung an das Bundesamt für Justiz vorgesehen, das über die Verhängung empfindlicher Bußgelder entscheiden wird.
  • Bei einer konkreten Gefährdung prüft die Bayerische Polizei in einem jeden Einzelfall sehr sorgfältig notwendige Personen- und Objektschutzmaßnahmen.
  • Experten der Kriminalpolizei bieten individuelle Beratungen an, beispielsweise zu Schutzvorkehrungen für Wohnung und Büro.
  • Die "Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer" stehen allen Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite, beispielsweise bei der Vermittlung weiterführender Angebote wie einer psychologischen Unterstützung.
  • Darüber hinaus gibt es umfangreiches Infomaterial wie den Flyer "Hate Speech", die Broschüre "Sicherheit von Amts- und Mandatsträgern" sowie eine Handlungsempfehlung für Verantwortliche von behördlichen Social-Media-Kanälen.

Ganz besonders wichtig ist dem Innenminister, dass die Sicherheitsbehörden auch im Internet Straftaten und Hetze wirksam bekämpfen können: "Insbesondere der Zugriff auf IP-Adressen ist unverzichtbar, um Täter aufzuspüren und Taten zu verhindern. Wir brauchen deshalb in diesem Bereich umgehend eine praxisgerechte Vorratsdatenspeicherung."

Eisenreich und Herrmann abschließend: "Unser Schutzkonzept ist eine klare Botschaft im Kampf gegen Hass und Hetze. Bayern steht hinter seinen Kommunalpolitikern. Wer sie mit Worten oder Taten angreift, muss mit Konsequenzen rechnen."