Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute angekündigt, dass Fahrverbote nach dem neuen Bußgeldkatalog bayernweit nicht weiter vollzogen werden, soweit das Fahrverbot nicht schon nach altem Recht verhängt worden wäre. "Damit schaffen wir Klarheit für die Betroffenen", machte Herrmann deutlich. Das wird bei noch nicht rechtskräftigen Bußgeldverfahren automatisch berücksichtigt. Sofern das Fahrverbot schon angetreten wurde, werden das Polizeiverwaltungsamt, das Polizeipräsidium Mittelfranken und das Polizeipräsidium München die dort verwahrten Führerscheine umgehend zurückschicken. Die bei den anderen bayerischen Polizeidienststellen verwahrten Führerscheine können dort unter Vorlage des Bußgeldbescheides abgeholt werden.
"Bis zum Inkrafttreten des überarbeiteten Bußgeldkatalogs haben wir aber keinen rechtlosen Zustand auf unseren Straßen", betonte Herrmann. "Der alte Bußgeldkatalog gilt übergangsweise ohne Wenn und Aber." Der Innenminister warnte deshalb alle Verkehrsrüpel: "Die Bayerische Polizei wird die Verkehrsregeln weiterhin konsequent überwachen und Verkehrssünder aus dem Verkehr ziehen!"