Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann: Gemeinden, Landkreise und Bezirke können Befugnisse auf beschließende Ausschüsse übertragen

11.12.2020

Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann hat die Gemeinden, Landkreise und Bezirke angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens durch Rundschreiben vom 10. Dezember erneut auf die Möglichkeit hingewiesen, Befugnisse möglichst auf beschließende Ausschüsse zu übertragen. "Wir empfehlen Stadt- und Gemeinderäten sowie Kreis- und Bezirkstagen wie schon im Frühjahr, Entscheidungen auf kleinere Gremien zu übertragen. Das können auch Ferienausschüsse sein, die grundsätzlich die gleichen Entscheidungsrechte haben wie die Kommunalparlamente", sagte Herrmann. Ferienausschüsse könnten dabei bereits ab Beginn des kommenden Jahres gebildet werden. "Weil Ferienausschüsse bisher nicht länger als sechs Wochen im Jahr tagen dürfen und nur in der Gemeindeordnung, nicht aber in der Landkreisordnung und der Bezirksordnung ausdrücklich verankert sind, werden wir dem Landtag zeitnah zu Beginn des nächsten Jahres eine entsprechende Gesetzesänderung vorschlagen. Damit können die Kommunen rechtssicher über einen längeren Zeitraum auch in dieser verkleinerten Form tagen", kündigte Herrmann an.

Herrmann wies außerdem darauf hin, dass die Teilnahme an öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen für die Mitglieder der kommunalen Gremien einen triftigen Grund zum Verlassen des Hauses darstellt. Dies gelte auch für so genannte 'Hotspot'-Gebiete, in denen eine Ausgangssperre ab 21 Uhr gilt. Ebenso ist es laut Herrmann ohne zeitliche Einschränkung erlaubt, als Zuschauer an einer öffentlichen Sitzung der kommunalen Gremien teilzunehmen.