Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Vergleich der FDP zwischen Landtags- und Bundestagsgröße hinkt - Besonderheiten des Bayerischen Wahlsystems nicht berücksichtigt - FDP-Vorschläge zur Reduzierung der Zahl der Stimmkreise verfassungswidrig

25.11.2021

Die bayerische FDP hat mit ihren Berechnungen, in denen sie ein weiteres Anwachsen des Landtags mit einer Modellrechnung begründet, die Besonderheiten des bayerischen Wahlsystems nicht berücksichtigt. Darauf hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hingewiesen. "Im Bundeswahlrecht wird der Sitzanteil einer Partei allein auf der Grundlage des Zweitstimmenergebnisses berechnet. Im Landeswahlrecht wird hingegen der Gesamtstimmenanteil einer Partei ermittelt. Das Zusammenzählen der Erst- und Zweitstimmen ist also maßgebend für die Verteilung der Sitze, so dass die Gefahr des Entstehens von so genannten Überhangmandaten von vornherein geringer ist. "

Die von der FDP-Landtagsfraktion vorgeschlagene Reduzierung der Stimmkreise ist nach den Worten des Innenministers nicht mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Für eine solche Verringerung der Zahl der Stimmkreise wäre, so Herrmann, eine Verfassungsänderung nötig. Die Verfassung gehe vom Grundsatz der Deckungsgleichheit aus, wonach grundsätzlich jeder Landkreis und jede kreisfreie Gemeinde einen Stimmkreis bildet. Hiervon könne nur abgewichen werden, soweit es der Grundsatz der Wahlgleichheit fordert. Herrmann: „In Bayern gibt es 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte. Reduziert man die Zahl der Stimmkreise auf – wie von der FDP-Landtagsfraktion vorgeschlagen – von derzeit 91 auf 80 Stimmkreise oder – wie in weiteren Modellrechnungen simuliert - gar auf 69 oder 68 Stimmkreise, würde sich die Stimmkreiseinteilung immer weiter vom verfassungsrechtlich grundsätzlich anzustrebenden Prinzip der Deckungsgleichheit entfernen.“

Die Zahl der Stimmkreise bei der Landtagswahl deutlich zu reduzieren, hätte nach den Worten des Innenministers außerdem eine erhebliche Schwächung der politischen Vertretung vor Ort und einen Verlust an Bürgernähe zur Folge. Das bayerische Wahlsystem, das in seinen Grundzügen bereits in der Bayerischen Verfassung selbst festgeschrieben ist, zeichne sich gerade mit seiner Regionalisierung und Personalisierung der Wahl in Wahlkreisen und Stimmkreisen aus: „Die Wahl in Stimmkreisen soll die Bindung zwischen den Wählern und „ihren“ Abgeordneten fördern. Dabei soll die repräsentierte Bevölkerungsgruppe nicht nur eine arithmetische Größe sein, sondern nach örtlichen, historischen, wirtschaftlichen, kulturellen und ähnlichen Gesichtspunkten, wie sie der Abgrenzung der Verwaltungsbezirke vielfach zugrunde liegen, eine zusammengehörende Einheit darstellen. Im Übrigen wundere ich mich, dass die FDP ihre jetzt erhobenen Forderungen in ihrer Stellungnahme zum letzten Stimmkreisbericht überhaupt nicht thematisiert hat.“