"Die geplanten Änderungen beeinträchtigen die Arbeit des Verfassungsschutzes nicht, sondern sind lediglich klarstellender Natur. Wir sind weiterhin handlungsfähig und gut aufgestellt", betonte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Er stellte heute dem Bayerischen Landtag den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes und des Bayerischen Datenschutzgesetzes vor. "Mit diesem Entwurf setzen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um und halten ausdrücklich fest, was in der nachrichtendienstlichen Praxis bereits selbstverständlich war", so Herrmann.
Eine weitere Änderung betrifft laut Herrmann das Bayerische Datenschutzgesetz: "Um Missverständnisse zu vermeiden, werden die Einsichtsrechte des Landesbeauftragten für den Datenschutz nun klarer gefasst." Dieser darf zwar bereits jetzt Unterlagen zu nachrichtendienstlichen Maßnahmen einsehen, die die G 10-Kommission im Bayerischen Landtag genehmigen musste. Die neue Gesetzesformulierung stellt dies aber nochmal klar. Herrmann hatte dem Bundesverfassungsgericht bei der mündlichen Verhandlung am 14. Dezember 2021 zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz zugesichert, dass er sich für eine klarere Fassung des Gesetzes einsetzen werde, um Missverständnisse zu vermeiden.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist abrufbar unter https://www.stmi.bayern.de/ser/gesetzentwuerfe/index.php.