Der Bayerische Landtag hat heute in Zweiter Lesung die gesetzliche Grundlage für die Verlagerung von Senaten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur Außenstelle in Ansbach geschaffen. "Das ist eine erhebliche Stärkung des VGH-Standorts in Ansbach und ein Schub für die Region", erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, der auch von einem wichtigen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Freistaat sprach. "Zunächst werden wir die Kapazitäten im bestehenden Gerichtsgebäude am Montgelasplatz ausschöpfen und die Zahl der Senate von vier auf sechs aufstocken", so der Innenminister. Für eine weitergehende Verlagerung sei voraussichtlich ein neues Gerichtsgebäude erforderlich. Hierfür laufen bereits die Vorbereitungen.