Das Verfahren zur Neufassung der Sportförderrichtlinien ist abgeschlossen: Zum 1. Januar 2023 treten die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports neu in Kraft. Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann: Unser Ziel war, die Richtlinien zu verschlanken, unnötige Regelungsinhalte zu streichen und auf eine bessere Anwenderfreundlichkeit zu achten. Mit der Neufassung haben wir die Sportförderung des Freistaates jetzt deutlich entbürokratisiert und den Vollzug der Förderung besonders für die Zuwendungsempfänger spürbar erleichtert.“ Rund 80 Millionen Euro stellt der Freistaat hierfür jährlich bereit.
Die Neufassung der Richtlinien wurde in enger Abstimmung mit den am Fördervollzug beteiligten Behörden, den Dachverbänden des organisierten Sports sowie den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet. „Durch den Einbezug der Vollzugsbehörden und der Dachverbände des organisierten Sports ist sehr viel Fachexpertise in die Richtlinien eingeflossen. Jetzt gilt es, die Richtlinien in der Praxis umzusetzen“, so Herrmann. Auch der Landessportbeirat und der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung waren intensiv in die Neufassung eingebunden.
Die neuen Richtlinien gelten bis zum Ablauf des Jahres 2025.