200 Jahre Gemeindeedikt von 1818

16.05.2018

200 Jahre Gemeindeedikt von 1818 - Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann: "Grundstein für die moderne kommunale Selbstverwaltung in Bayern - Grundlage für Wohlstand, Frieden und Zusammenhalt in unserem Land"

Am 17. Mai jährt sich das Gemeindeedikt von 1818 zum 200. Mal. Auf diesen bedeutenden Meilenstein der kommunalen Selbstverwaltung hat heute Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann hingewiesen. „Das Gemeindeedikt von 1818 legte nach der Ära Montgelas den Grundstein für die Entwicklung der modernen kommunalen Selbstverwaltung in Bayern. Die Selbstverwaltung unserer Städte und Gemeinden ist heute eine der wesentlichsten Grundlagen im politischen Aufbau unserer Heimat. In dieser Errungenschaft kommen die demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten unserer Bürgerinnen und Bürger besonders zum Ausdruck. Den Wohlstand, sozialen Frieden und Zusammenhalt in unserem Land verdanken wir auch der Idee der gemeindlichen Selbstverwaltung, für die das Gemeindeedikt von 1818 den Boden bereitet hat.“

Wie Herrmann erklärte, hatte sich die kommunale Selbstverwaltung in der historischen Entwicklung des bayerischen Gemeinderechts nur schrittweise durchgesetzt. In der Ära des Grafen von Montgelas, der dem 1806 im Zuge der napoleonischen Kriege geschaffenen Königreich Bayern mit einer modernen Gebietsorganisation und einem zentralistischen Verwaltungssystem nach französischem Vorbild grundlegende innere Reformen verordnet hatte, sei für die Selbstverwaltung der Gemeinden zunächst kein Raum geblieben. Der Rücktritt Montgelas im Jahr 1817 habe dann den Weg freigemacht, um – ergänzend zur ersten bayerischen Verfassung vom 26. Mai 1818 – die gemeindliche Selbstverwaltung wiederherzustellen. Die Gemeinden erhielten dann mit einem Magistrat und einem Kollegium von Gemeindebevollmächtigten beziehungsweise mit einem Gemeindeausschuss frei gewählte Organe. Sie konnten insbesondere ihr Vermögen verwalten, sich um die Armenpflege und das Kirchen- und Volksschulwesen kümmern und die Ortspolizei leiten. Zwar standen die Gemeinden auch weiter unter einer gewissen staatlichen Bevormundung. Gleichwohl ruht das in der Bayerischen Verfassung garantierte Selbstverwaltungsrecht auf dem Fundament, das das Gemeindeedikt 1818 legte.

„Die Selbstverwaltung der Gemeinden in Bayern ist 200 Jahre nach dem Gemeindeedikt von 1818 ein überragend wichtiger Pfeiler unseres Staatsaufbaus“, erklärte der Minister. Die Gemeinden mit ihren gewählten Bürgermeistern und Gemeinderäten an der Spitze kümmern sich nach Herrmanns Worten heute um viele Aufgaben, die sie auf Grund ihrer Sach- und Ortsnähe besser erfüllen können als staatliche Behörden. Die kommunale Selbstverwaltung sei heute lebendiger denn je. Sie leiste ihren wertvollen Beitrag zu den hervorragenden Lebensbedingungen in Bayern. „Der Wohlstand Bayerns, um den uns heute viele beneiden, ist nicht selbstverständlich. Er ist auch auf die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Freistaat zurückzuführen. Wir sehen unsere Kommunen in Bayern als Partner und unterstützen sie verlässlich“, so der Innenminister.