Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann: Zehn Millionen Euro zusätzlich für den Sportstättenbau in finanzschwächeren Gemeinden

11.07.2019

Neues staatliches Sonderförderprogramm bringt höhere Zuschüsse für Sport- und Schützenvereine in Kommunen mit niedriger Steuerkraft - Höhere staatliche Fördersätze für etwas mehr als die Hälfte der bayerischen Bevölkerung.

Der Freistaat fördert ab dem Doppelhaushalt 2019/2020 den Sportstättenbau in finanzschwächeren Gemeinden Bayerns mit zusätzlich zehn Millionen Euro jährlich. Damit erhöht sich das Volumen für den vereinseigenen Bau von Sportanlagen auf rund 25 Millionen Euro im Jahr. Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann: "Mit unserem neuen staatlichen Sonderförderprogramm werden wir den vereinseigenen Sportstättenbau für Sport- und Schützenvereine in finanzschwächeren Gemeinden unterstützen und die Fördersätze dort deutlich erhöhen. In Gemeinden mit durchschnittlicher oder überdurchschnittlicher Steuerkraft bleibt die Förderung unverändert. Für Räume mit besonderem Handlungsbedarf nach dem Bayerischen Landesentwicklungsprogramm gibt es noch einmal fünf Prozentpunkte mehr Zuschuss."

Wie Herrmann weiter erklärte, können in Einzelfällen auch für Vereinskooperationen noch mal zusätzliche individuelle Aufschläge auf den Zuschusssatz gewährt werden. Bei größeren Maßnahmen in Höhe von mehr als 250.000 Euro werden Vereine auch durch zinsvergünstigte staatliche Darlehen beim Bau und der Sanierung ihrer Sportstätten unterstützt. Herrmann: "Hier werden wir den bisherigen maximalen Darlehensanteil von zehn Prozent auf bis zu 20 Prozent verdoppeln."

Das Sportland Bayern zeichnet sich nach den Worten seines Sportministers durch ein lebendiges Vereinsleben und großartige Trainingsbedingungen aus. Intakte Sportanlagen seien dabei ein wesentliches Element und auch die strukturschwachen Regionen dürften hier nicht ins Hintertreffen geraten. "Im Ergebnis werden deshalb für Vereine in Gemeinden mit etwas mehr als der Hälfte der bayerischen Bevölkerung künftig höhere staatliche Fördersätze als bisher gelten", so der Minister. Herrmann abschließend: "Ich bin mir sicher, dass wir mit dieser Förderkulisse ein wirkungsvolles Programm zur Unterstützung der Sport- und Schützenvereine in den finanzschwächeren Gemeinden Bayerns auflegen." Herrmann einigte sich mit dem bayerischen Finanzministerium darauf, das neue Förderprogramm zum Jahresende 2020 dahingehend zu überprüfen, ob sich die Regelungen bewährt haben oder ob gegebenenfalls Anpassungen veranlasst werden müssen.

Der Präsident des Bayerischen Landessportverbandes BLSV, Jörg Ammon begrüßte das Förderprogramm: "Die deutliche Aufstockung der Mittel für den vereinseigenen Sportstättenbau, insbesondere in strukturschwachen Regionen, steht für die große Wertschätzung der Politik für unsere Sportvereine und für deren herausragendes ehrenamtliches Engagement. Wir ziehen mit der Bayerischen Staatsregierung partnerschaftlich an einem Strang, um ein funktionierendes Vereinsleben auch außerhalb von Ballungsgebieten zu gewährleisten. Wir sind uns dieser großen gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und werden uns bei der Umsetzung des Förderprogramms im Sinne unserer Sportvereine einsetzen. Im Namen des gesamten BLSV und seiner Sportvereine und Sportfachverbände möchte ich mich bei der Bayerischen Staatsregierung und unserem Sportminister ausdrücklich bedanken. "

Bei Rückfragen zum Sonderförderprogramm können sich die BLSV-Vereine an folgende Mailadresse wenden: sonderprogramm-sportstaettenbau@blsv.de.