Ausländerbehörden sind angehalten, Asylbewerbern eine Erntehelfertätigkeit nach Möglichkeit ab sofort zu erlauben. Da die Gewinnung von Erntehelfern im öffentlichen Interesse steht, sollen die Ausländerbehörden ihre gesetzlichen Spielräume nutzen und notwendige Beschäftigungserlaubnisse offensiv erteilen. Darauf hat das bayerische Innenministerium die Behörden in einem aktuellen Schreiben hingewiesen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann reagiert damit auf die von Landwirten geäußerte Sorge, dass wegen der aktuellen Corona-Krise nicht genügend ausländische Erntehelfer nach Bayern kommen könnten. "Mit dieser Sorge dürfen wir unsere Landwirte nicht alleine lassen", machte der Innenminister deutlich. Von den Vorgaben profitieren laut Herrmann alle Beteiligten: "Unsere Landwirte bekommen ihre Ernte von den Feldern. Das hilft, die Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Und Asylbewerber haben die Chance auf einen Job und ein Stück weit finanzielle Selbstständigkeit. "
Die Hinweise des Innenministeriums gelten für Asylbewerber im laufenden Verfahren ebenso wie für bereits abgelehnte Asylbewerber. Entsprechende Beschäftigungserlaubnisse werden allerdings – auch darauf wies Herrmann ausdrücklich hin – nur zeitlich beschränkt für die Zeit der Erntehelferarbeit erteilt werden. Sein Ministerium habe die Ausländerbehörden außerdem gebeten, Aufenthaltstitel und Beschäftigungserlaubnisse für Ausländer, die im Bereich der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs tätig sind, zur Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung prioritär zu behandeln und zu verlängern.