Um eine optimale Versorgungssicherheit zu gewährleisten, hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute die Aufhebung des 'Sonn- und Feiertagsfahrverbots' für Lkw ab 7,5 Tonnen auf Bayerns Straßen nochmals bis einschließlich 14. Juni 2020 verlängert. Die Verlängerung betrifft alle Güter einschließlich Leerfahrten. "Wir haben das Infektionsgeschehen mehr und mehr unter Kontrolle. Aber auch in dieser Phase der Corona-Pandemie gilt es sicherzustellen, dass heimische Geschäfte und Firmen bestmöglich mit Waren beliefert werden können", machte der Innenminister deutlich. "In Bayern darf daher der Warenverkehr bis 14. Juni weiterhin sieben Tage die Woche und rund um die Uhr rollen."
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Paragraf 30 der Straßenverkehrs-Ordnung geregelt und gilt von 0 bis 22 Uhr für eine Vielzahl von Transportgütern mit schweren Lkw. Falls bei Transporten in andere Bundesländer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sein sollte, muss diese vom Transporteur dort eingeholt werden.