Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute gemäß Artikel 4 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes den Katastrophenfall festgestellt. "Im Katastrophenfall hat die Staatsregierung klare Steuerungs- und  Eingriffsmöglichkeiten", erläuterte Herrmann. "Das eröffnet uns bei der Eindämmung des Coronavirus und dessen Folgen wichtige Handlungsspielräume." Wie Herrmann erläuterte, obliegt dem Innenministerium damit die Führung aller Einsatzkräfte, es ist also auch  gegenüber der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen unmittelbar weisungsbefugt, ebenso gegenüber allen nachgeordneten Behörden. Darüber hinaus können zum Beispiel zur Abwehr von Gefahren oder für die medizinische Versorgung Dienstleistungen in Anspruch genommen  oder auch Beschlagnahmen vorgenommen werden. 
Herrmann kündigte an, täglich über die sozialen Medien und die öffentlichen Kanäle des Innenministeriums
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