Zur Eindämmung des Corona-Virus hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann eine konsequente Durchsetzung der erlassenen Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen angekündigt: "Bereits seit gestern Abend kontrolliert die Bayerische Polizei die Einhaltung der geltenden Regelungen. Die Kontrollen werden im Laufe des heutigen Tages weiter verstärkt sowie intensiviert. Sollten sich Betriebe nicht an die Verbote halten, werden wir deren Schließung konsequent durchsetzen."
In der Begründung der Bekanntmachung des StMGP sowie des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) heißt es: „Es besteht weltweit, deutschlandweit und bayernweit eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage auch in Bayern. Insbesondere ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen und können an der Krankheit sterben.“
Innenminister Herrmann warnt: „Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung sind keine Lappalie und stellen eine rechtswidrige Tat dar.“ Nach § 75 des Infektionsschutzgesetzes können Zuwiderhandlungen sogar mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren sowie Geldstrafe bestraft werden. „Helfen Sie mit! Seien Sie vernünftig und schützen Sie sich selbst und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die erlassenen Verbote halten.“