Mit dem Wegfall der Ausgangsbeschränkungen und den von der Staatsregierung beschlossenen schrittweisen Erleichterungen bei den Maßnahmen in der Corona-Pandemie ist auch der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich teilweise wieder möglich. Darauf hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hingewiesen. Die 4. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass zwar der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung grundsätzlich untersagt bleibt, einige Sportarten an der frischen Luft aber wieder möglich sind.
Darüber hinaus ist das Training von Berufssportlern sowie von Sportlerinnen und Sportlern des olympischen und paralympischen Bundes- und Landeskaders unter Auflagen zulässig, so der Bayerische Sportminister. "Die Trainingseinheiten dürfen ausschließlich individuell zu zweit oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen erfolgen, allerdings auch in Hallen.“
Herrmann kündigte an, gemeinsam mit den Sportfachverbänden und in Abstimmung mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium ein Konzept für weitere Lockerungen im Sport zu erarbeiten. "Oberstes Ziel bleibt aber der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern. Wir wollen Rückfälle in höhere Ansteckungsraten oder eine zweite Welle der Infektion unbedingt vermeiden, weshalb wir die weiteren Maßnahmen unbedingt von der Entwicklung des Infektionsgeschehens abhängig machen müssen."