Nach detaillierter Unfallanalyse: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann stimmt Antrag der Autobahndirektion für Tempolimits auf Teilbereichen der A8 zwischen München und Augsburg zu

17.06.2020

Nach einer detaillierten Unfallanalyse auf der A8 zwischen München und Ulm-Elchingen hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann dem Vorschlag der Autobahndirektion Südbayern für Tempolimits auf unfallbelasteten Teilbereichen zugestimmt. So wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A8 zwischen den Anschlussstellen Neusäß und Friedberg in beiden Fahrtrichtungen sowie bei Sulzemoos in Fahrtrichtung München künftig zwischen 6 und 20:00 Uhr auf 120 Stundenkilometer beschränkt. An diesen Stellen haben sich untertags gerade bei hohem Verkehrsaufkommen überdurchschnittlich oft Unfälle wegen nicht angepasster Geschwindigkeit ereignet. Die Tempolimits werden wirksam, sobald bis spätestens Ende Juni die Verkehrszeichen aufgestellt sind. "Damit verbessern wir die Verkehrssicherheit auf diesen stark unfallbelasteten Autobahnabschnitten, solange die Verkehrsbeeinflussungsanlagen noch nicht installiert sind", erklärte der Innenminister.

Laut Autobahndirektion kann der Bau der Verkehrsbeeinflussungsanlagen bei zeitnaher Genehmigung durch den Bund voraussichtlich ab dem Jahr 2022 beginnen. "Dann können wir mit flexiblen Tempolimits reagieren, sobald eine erhöhte Unfallgefahr besteht, beispielweise bei Glätte oder schlechter Sicht", so Herrmann. "Flexible Tempolimits sind immer besser, als starre Geschwindigkeitsbeschränkungen. Insbesondere haben sie eine erheblich höhere Akzeptanz."

Wie der Innenminister erläuterte, sind die Unfallraten auf den weiteren Abschnitten der A8 westlich von München laut den Auswertungen der Autobahndirektion nicht auffällig hoch, insbesondere mit Blick auf Unfälle mit nicht angepasster Geschwindigkeit: "Auf keinem der weiteren überprüften Abschnitte ist derzeit eine Geschwindigkeitsbeschränkung wegen einer besonderen Gefahrenlage begründbar. Die A8 ist im fraglichen Bereich nach den modernsten Standards trassiert und ausgebaut worden." Der Innenminister machte aber auch deutlich, dass die Autobahndirektion und die Polizei die weitere Unfallentwicklung sehr genau im Blick behalten. "Sollte sich die Unfallsituation entscheidend verschärfen, können wir auch in anderen Teilbereichen kurzfristig mit Tempolimits oder anderen geeigneten Maßnahmen reagieren", kündigte Herrmann an.

Nach Herrmanns Worten können Tempolimits nur dort angeordnet werden, wo dies geboten ist und andere 'mildere' Mittel nicht greifen, beispielsweise bei Nässeunfällen die Griffigkeit der Fahrbahn zu verbessern. Insbesondere muss auf Grund der örtlichen Verhältnisse eine besondere Gefahrenlage bestehen. Für die Beurteilung werden insbesondere die Verkehrsunfälle herangezogen und von der Unfallkommission, einem Expertengremium aus Vertretern der Straßenbaubehörde, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei bewertet.

Die für ein Tempolimit auf der A8 zuständige Straßenverkehrsbehörde ist die Autobahndirektion Südbayern, zugleich auch Straßenbaubehörde. Das bayerische Innenministerium muss einem Tempolimit vor der Anordnung zustimmen. Details zur Unfallsituation können bei der Pressestelle der Autobahndirektion Südbayern eingeholt werden (https://www.abdsb.bayern.de/kontakte.php).