Der Bayerische Landtag hat heute in der Zweiten Lesung den Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zu Änderungen im Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) beschlossen. Wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erläuterte, werden dadurch die Überprüfungsmöglichkeiten bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst erweitert, die in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten. Künftig werden in die von den Bediensteten abzugebenden Sicherheitserklärungen auch Angaben zu den Adressen eigener Internetseiten und von Mitgliedschaften in allgemein zugänglichen sozialen Netzwerken aufgenommen. "Damit können die Behörden noch genauer prüfen, ob bei den betreffenden Personen ein Sicherheitsrisiko vorliegt", erklärte Herrmann. "Das betrifft aber nur die Inhalte, die der Betroffene öffentlich sichtbar preisgibt." Weitere Änderungen betreffen die Einbindung des Landesamts für Verfassungsschutz bei den alle fünf Jahre durchzuführenden Aktualisierungen.