Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht sich im heutigen Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Bayerischen Grenzpolizei im Grundsatz bestätigt: "Für uns bestanden von vorneherein keine Zweifel, dass die Errichtung unserer Grenzpolizei verfassungsrechtlich einwandfrei ist." Der Verfassungsgerichtshof hat damit den Artikel 5 POG und damit die Einrichtung der Bayerischen Grenzpolizei ausdrücklich bestätigt. Herrmann hofft, dass damit die ständige Stimmungsmache der Grünen gegen die Arbeit der Grenzpolizei aufhört. "Unsere bayerischen Grenzpolizistinnen und Grenzpolizisten sind höchst erfolgreich und sorgen für deutlich mehr Sicherheit", betonte der Innenminister. In den zwei Jahren seit der Gründung am 1. Juli 2018 bearbeitete die bayerische Grenzpolizei im Rahmen der Schleierfahndung sowie im Rahmen der Unterstützung des Bundes bei Grenzkontrollen mehr als 67.000 Straftaten, Verkehrsdelikte, Fahndungstreffer und weitere Vorgänge wie Ordnungswidrigkeiten (Stand 30. Juni 2020). Erst in den vergangenen Tagen gelang den Grenzfahndern im Bereich Kempten, Lindau und Raubling die Beschlagnahme von insgesamt rund 95 Kilogramm Heroin und Kokain.
Grundlage für die Grenzkontrollen der Bayerischen Polizei sind die im Bundespolizeigesetz verankerten Öffnungsklauseln. Auch ohne die vom Verfassungsgerichtshof nun beanstandete Bestimmung des Artikel 29 PAG kann die Bayerische Grenzpolizei aufgrund der ihr unmittelbar kraft Bundesrechts und allgemeinen Landespolizeirechts zustehenden Befugnisse ihre Aufgaben weiterhin vollumfänglich wahrnehmen. Das Gericht hat insbesondere betont, dass dem Landesgesetzgeber nicht vorgeworfen werden könne, bei der Schaffung des Art. 29 PAG sehenden Auges in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingegriffen zu haben.