Seit 11. Januar 2021 gelten verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen: Für Personen, die in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern wohnen, sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt. Bezugspunkt ist die Außengrenze der Wohnortgemeinde. Außerdem können die Kreisverwaltungsbehörden von Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern anordnen, dass touristische Tagesreisen in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt untersagt sind. "Um betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern, haben wir auf https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/hotspotregionen/ eine neue Kartenanwendung freigeschaltet", erklärte heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. "Dort kann sich jeder schnell und übersichtlich über den aktuellen Stand informieren und insbesondere individuell prüfen, ab welchem Bereich die 15-Kilometer-Regel gilt und welcher Bewegungsradius noch zulässig ist." Herrmann erhofft sich dadurch, dass die Corona-Schutzregeln noch besser eingehalten werden.
Die aktuell gültige Fassung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/ abrufbar.