Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt, dass mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Ralf Stadler das konsequente Vorgehen bayerischer Waffenbehörden gegen den Waffenbesitz ungeeigneter Personen bestätigt wurde. Herrmann betonte: "Waffen haben in den Händen von Straftätern nichts verloren". Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Regensburg eine Klage des Passauer AfD-Landtagsabgeordneten abgewiesen. Stadler hatte gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte geklagt.
Auch bei der Entwaffnung von Extremisten nimmt Bayern schon seit Jahren eine Vorreiterrolle ein. Dies zeigt sich an den aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2021. Danach wurden insgesamt 110 Waffenerlaubnisse von Personen aus den Bereichen Islamismus, Ausländerextremismus, Rechtsextremismus, Reichsbürger und Selbstverwalter, Linksextremismus sowie sonstigen Phänomenbereichen widerrufen oder vor Erlass eines Widerrufs freiwillig abgegeben. Dabei wurden 189 Waffen von den Waffenbehörden entweder eingezogen oder dort abgegeben. Zusätzlich wurden 36 Waffenbesitzverbote von den Behörden ausgesprochen.
"Die bayerischen Waffenbehörden leisten durch ihr konsequentes und schnelles Vorgehen gegen alle unzuverlässigen und strafrechtlich verurteilten Waffenbesitzer einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit von uns allen", so der Innenminister.