Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD-Organisation Junge Alternative (JA) als gesichert extremistische Bestrebung sieht sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann auch bezüglich der in Bayern geltenden Einstellungsvoraussetzungen für den öffentlichen Dienst bestätigt: "Bereits seit 2019 wird im Freistaat jede Bewerberin und jeder Bewerber auch nach einer etwaigen JA-Mitgliedschaft sowie Unterstützung der JA befragt. Wird eine dieser Fragen bejaht, findet eine nähere Prüfung der Verfassungstreue statt. Denn eine derartige Zugehörigkeit begründet Zweifel daran, ob die Person jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten wird." Eine Berufung in das Beamtenverhältnis setze laut Herrmanns Worten aber voraus, dass diese Zweifel vorher ausgeräumt werden. "Extremisten und Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts verloren. Es ist auch widersinnig, wenn Personen, die unseren Staat ablehnen, für diesen arbeiten."
Ist jemand bereits im Staatsdienst beschäftigt und ergeben sich Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue des Beschäftigten, findet eine anlassbezogene Überprüfung durch den Verfassungsschutz statt. "Wir fahren hier in Bayern eine ganz klare Linie: Null Toleranz bei Verfassungsfeinden jeglicher Couleur", bekräftigte Herrmann.