Bayerns Innenminister Joachim Herrmann möchte die Luftrettung vor allem in ländlichen Regionen des Freistaats weiter stärken. "Deshalb haben wir das Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement mit einem Gutachten zur Ausdehnung der Betriebszeiten der Rettungshubschrauber bei Dunkelheit in den Tagesrandzeiten beauftragt", erklärte Herrmann. "Auf dieser Grundlage könnten dann die Betriebszeiten an den einzelnen Hubschrauber-Standorten bedarfsgerecht ausgeweitet werden, ganzjährig etwa von 6:00 bis 23:00 Uhr. Damit würden wir die rettungsdienstliche Versorgung in Bayern zusätzlich verbessern." Der Minister betonte: "Eine solch wissenschaftlich fundierte landesweite Untersuchung des Einsatzpotenzials in der Luftrettung ist bundesweit einmalig." Laut Herrmann wird das Gutachten Anfang 2025 erwartet.
Schon jetzt hat Bayern nach Herrmanns Worten eine bundesweite Vorreiterstelle in der Luftrettung: "Bayern verfügt über 15 Luftrettungsstandorte mit insgesamt elf Rettungshubschraubern und vier Intensivtransporthubschraubern - kein anderes Bundesland hat mehr." Aktuell sind die Rettungshubschrauber aber bundesweit bis auf vereinzelte Standorte nur am Tag von 7 Uhr bis Sonnenuntergang im Einsatz. Hintergrund für die Einschränkung sind die besonderen Gefahren für Hubschrauber bei Dunkelheit, beispielsweise bei der Landung im offenen Gelände. Ausnahmen gelten nur für die Intensivtransporthubschrauber in München, Nürnberg und Regensburg, da diese für den arztbegleiteten Patiententransport von Klinik zu Klinik vorgehalten werden und so auf gesicherten Landeplätzen starten und landen können.
"Die flugtechnische Ausstattung hat sich in den letzten Jahren enorm weiterentwickelt", erläuterte Herrmann und verwies auf verbesserte Nachsichtgeräte und automatische Hinderniserkennungssysteme in den Hubschraubern. "Den technischen Fortschritt wollen wir zum Wohle von Notfallpatienten für einen ausgeweiteten Betrieb in den Tagesrandzeiten nutzen."
Das Gutachten kann dank einer im Haushaltsausschuss am 22. April 2024 beschlossenen gemeinsamen Initiative der Regierungsfraktionen vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsgesetzgebers im Plenum Anfang Juni 2024 finanziert werden.