Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur Festnahme eines 37 jährigen Irakers am 4. Dezember 2024 in Augsburg: "Es handelt sich nach Informationen der Sicherheitsbehörden um einen Sympathisanten des 'Islamischen Staates' und dessen Propaganda. Es gab und gibt derzeit laut unseren Sicherheitsbehörden aber keine Hinweise auf konkrete Anschlagspläne oder auf konkrete Gefährdungen für Christkindlmärkte in Bayern." Nach Herrmanns Worten hat das Amtsgericht Augsburg die Abschiebungshaft zur Gefahrenabwehr angeordnet. Der Iraker sitzt derzeit in der Abschiebungshaftanstalt Eichstätt. Parallel laufen strafrechtliche Ermittlungen. Weitere Informationen dazu gibt die Generalstaatsanwaltschaft München.
Der Innenminister machte deutlich, dass der aktuelle Fall zeige, wie sensibel jedem Hinweis auf mögliche Gefährder nachgegangen werde. "Seit Oktober dieses Jahres hatten unsere Sicherheitsbehörden den Iraker auf dem Schirm, unter anderem aufgrund von Hinweisen über Beiträge auf Social Media." Darauf aufbauend wurden umfangreiche Maßnahmen eingeleitet, die letztlich zu strafrechtlichen Ermittlungen und zur Abschiebungsanordnung nach Paragraf 58a Aufenthaltsgesetz geführt haben. "Dank der konsequenten Arbeit vor allem des Polizeipräsidiums Schwaben Nord und der für den Fall zuständigen Ausländerbehörden ist sichergestellt, dass der Iraker für uns keine Gefahr mehr darstellen kann", erklärte Herrmann.
Generell stellte Herrmann klar, dass für Bayern derzeit keine konkreten Gefährdungshinweise vorliegen, auch mit Blick auf Christkindlmärkte. "Es gibt keinen Grund, aus Sicherheitssorgen auf einen Christkindlmarktbesuch zu verzichten", betonte Herrmann. "Dennoch ist die abstrakte Gefährdungslage insbesondere durch den islamistischen Terrorismus bundesweit weiterhin sehr hoch. Unsere Sicherheitsbehörden sind deshalb höchst wachsam, wie der aktuelle Fall zeigt. Für uns hat die Sicherheit auf Weihnachtsmärkten hohe Priorität!" Laut Herrmann stehen Polizei und Verfassungsschutz in Bayern zur Einschätzung der Gefährdungslage in einem engen und ständigen Austausch mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der anderen Bundesländer.