Landtag beschließt Bayerisches Sportgesetz - Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann: Stärkung des Breiten-, Nachwuchsleistungs- und Spitzensports im Freistaat - Bewegung schon im Kindes- und Jugendalter umfassend fördern

11.12.2025

Der Bayerische Landtag hat das neue Bayerische Sportgesetz beschlossen. Der Freistaat bündelt damit erstmals Aktivitäten und Strukturen des Sports in einem Gesetz. Innen- und Sportminister Joachim Herrmann: „Mit dem Bayerischen Sportgesetz wollen wir die Menschen in Bayern zu mehr Sport und Bewegung motivieren und damit zu einer aktiven, sporttreibenden und leistungsbereiten Gesellschaft beitragen – und dies über alle Lebensphasen hinweg. Das Gesetz umfasst alle Facetten des Sports – vom Kinder- und Jugendsport über den Breiten- und Gesundheitssport bis hin zum Leistungs- und Spitzensport. Wir wollen Bewegungsarmut entgegenwirken und gleichzeitig die Grundlage für zukünftige bayerische spitzensportliche Erfolge schaffen." 

Regelmäßige Bewegung müsse ein fester Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens sein, an den man bereits Kinder über altersgerechte Angebote in Kindertageseinrichtungen und Schulen heranführen könne. „Wir stärken die Bewegungserziehung in Kitas und Schulen sowie die Kooperation zwischen Schulen, Jugendhilfe und Vereinen und legen früh die Grundlage für eine talentorientierte Förderung im Nachwuchsleistungssport. Im Breitensport unterstützen wir gezielt Sport- und Bewegungsangebote, damit möglichst viele Menschen an sportlichen Aktivitäten teilnehmen können. Auch Inklusion und Integration nehmen wir in den Fokus und adressieren das Ehrenamt als Fundament unserer Vereinsarbeit vor Ort“, so Herrmann.
 
Dem Freistaat eröffneten sich dabei große Chancen, auch im Zusammenhang mit einer möglichen Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele in München. „Aufbauend auch auf dem Bayerischen Sportgesetz können wir erfolgreiche Spiele schaffen: durch leistungsfähige Strukturen, starke Vereine, moderne Sportstätten und eine offene, sportbegeisterte und leistungsbereite Gesellschaft!"
 
Mit seinem ebenen- und ressortübergreifenden Ansatz, der auch den organisierten Sport in Bayern umfassend einbeziehe, solle das Gesetz dazu beitragen, die Spitzenstellung Bayerns als erfolgreiches und begeistertes Sportland zu stärken und weiter auszubauen.