Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Asylbewerberzahlen sinken weiter - Unterbringungssituation in Kommunen weiter entspannt - Bereits 2.648 Aufenthaltsbeendigungen bis Ende Februar

01.04.2026

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zeigt sich sehr zufrieden über den weiteren Rückgang der Asylbewerberzahlen auch in den ersten beiden Monaten des Jahres 2026. “Der Neuzugang von Asylbewerbern nach Bayern hat im Vergleich zum Januar/Februar 2025 nochmals um rund 55 Prozent abgenommen. Weiterhin verlassen mehr ausreisepflichtige Ausländer Bayern als Asylbewerber neu ankommen. Den insgesamt rund 1.370 Neuzugänge von Asylbewerbern stehen 2.650 Aufenthaltsbeendigungen gegenüber“, hob Innenminister Herrmann hervor. Positiv sei zudem, dass sich auch die Unterbringungssituation in den Kommunen weiter entspanne. Lebten Ende 2024 noch 138.000 Personen in bayerischen Asylunterkünften, lag die Zahl Ende Dezember 2025 bei 124.500 Personen und Ende Februar 2026 nur noch bei 121.700 Personen. Die Gesamtzahl der Unterkunftsplätze in Bayern solle deshalb im laufenden Jahr um mindestens 20.000 reduziert werden.

"Die Zahlen belegen eindrucksvoll, dass unsere Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene Wirkung zeigen. Die Asylwende ist in vollem Gange!“, bilanzierte Herrmann. Dies sei insbesondere der weiteren Verstärkung der Grenzkontrollen und dem Beginn der Zurückweisungen auch von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen seit Anfang Mai 2025 zu verdanken. Bayern habe diese Maßnahmen lange und vehement gefordert; diese wurden dann von Alexander Dobrindt als Bundesinnenminister konsequent umgesetzt.

Die Zahl der Abschiebungen lag in den ersten beiden Monaten des Jahres 2026 bei insgesamt 463, die Zahl der freiwilligen Ausreisen bei 2.185. Herrmann: “Sehr erfreulich ist, dass wir seit Mitte Dezember 2025 bereits sieben Straftäter aus Bayern nach Afghanistan abschieben konnten. Die Verstetigung unserer Maßnahmen ist wichtig und macht deutlich: Wer in unserem Land Schutz sucht, gleichzeitig aber schwere Straftaten begeht, verwirkt sein Bleiberecht. Es ist unsere Pflicht, die Sicherheit in Bayern konsequent zu gewährleisten – und dazu gehören auch Rückführungen von Straftätern in ihre Herkunftsländer.“