„Bei der kommenden Landtagswahl soll es bei der bisherigen Verteilung der Mandate auf die sieben Regierungsbezirke bleiben“, so Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, der dem Ministerrat über die Veränderungen der Einwohnerzahlen in den bayerischen Wahl- und Stimmkreisen berichtet hat. Herrmann: „Bei der Stimmkreiseinteilung selbst dürfte nur im Stimmkreis Weilheim-Schongau Änderungsbedarf bestehen, weil dort die Abweichung vom Wahlkreis-Durchschnitt mehr als 25 Prozent beträgt. Hier ist eine Neueinteilung des Stimmkreises gesetzlich zwingend erforderlich.“ Möglicherweise gibt es auch im Stimmkreis Tirschenreuth Änderungsbedarf, weil bis zur Landtagswahl im Jahr 2028 eine zu hohe Abweichung vom Durchschnitt im jeweiligen Wahlkreis eintreten könnte. „Im Übrigen kann die Einteilung der Stimmkreise aber unverändert bleiben“, so der Innenminister.
Die Einzelheiten zur Entwicklung der Bevölkerung in den Wahlkreisen und Stimmkreisen sind im Vorentwurf für einen Stimmkreisbericht dargestellt, der heute den Landtagsfraktionen sowie den Landesverbänden der im Bayerischen Landtag und im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien zur Anhörung zugeleitet wurde. Diese können sich bis Ende Juli 2026 hierzu äußern.
Die Staatsregierung ist gesetzlich verpflichtet, dem Landtag 36 Monate nach der Wahl des Landtags, also bis zum 8. Oktober 2026, über die Veränderung der Zahl der Wahlberechtigten in den Wahl- und Stimmkreisen Bericht zu erstatten. Der Bericht hat Vorschläge zur Veränderung der auf die Wahlkreise entfallenden Abgeordnetensitze und zur Änderung der Stimmkreiseinteilung zu enthalten, soweit das durch die Veränderung der Zahl der Wahlberechtigten geboten ist.
Der Vorentwurf des Innenministeriums ist im Internet eingestellt. Er ist abrufbar unter www.stimmkreisreform.bayern.de
