Innenminister Joachim Herrmann treibt Umsetzung von GEAS voran: Bayern richtet neue Standorte für das Außengrenzverfahren am Flughafen München und in Ingolstadt ein - Stärkung des EU-Außengrenzschutzes - Mehr Kontrolle und schnellere Verfahren

24.06.2026

“Rückenwind für die Asylwende und noch mehr Ordnung bei der Zuwanderung“. Das verspricht sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann von einer konsequenten Umsetzung der neuen Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Im Zuge dessen wird der Freistaat Bayern zukünftig zwei Standorte zur Durchführung des sog. Außengrenzverfahrens betreiben. Wie Herrmann heute bekannt gab, soll einer der beiden Standorte in Ingolstadt entstehen. Hierfür wird die ehemalige JVA Ingolstadt aktuell noch umgebaut, um sie an die neuen Anforderungen und GEAS-Standards anzupassen und anschließend den Betrieb aufnehmen. Der erste Standort am Flughafen München war – pünktlich zum Inkrafttreten von GEAS – bereits zum 12. Juni 2026 in Betrieb gegangen. “Bayern ist bei der Umsetzung von GEAS damit voll auf Kurs“, betonte Herrmann.

Herrmann unterstrich die Bedeutung der GEAS-Reform und verwies auf die Schlüsselrolle der Staaten an den Außengrenzen. "Ein wirksamer Schutz der EU-Außengrenzen und beschleunigte Verfahren sind entscheidende Voraussetzungen für ein geordnetes Asylsystem in Europa", so Herrmann. Die neuen Grenzverfahren seien ein bedeutender Schritt, um Asylentscheidungen schneller zu treffen und Rückführungen abgelehnter Asylbewerber konsequent umzusetzen. Der Freistaat Bayern arbeite eng mit dem Bund zusammen, um seinen Anteil an dieser gesamteuropäischen Aufgabe zu erfüllen und dauerhaft eine erfolgreiche GEAS-Umsetzung zu gewährleisten.
 
Das neue Außengrenzverfahren nach GEAS ist ein verpflichtendes Asylverfahren an den EU-Außengrenzen, in dem über bestimmte Asylanträge noch vor der Einreise in die Europäische Union entschieden wird. Hierzu zählen insbesondere Asylanträge von Personen aus Herkunftsländern mit geringen Erfolgsaussichten. Der Freistaat Bayern ist aufgrund seiner EU-Außengrenzen an den Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen dazu verpflichtet, insgesamt 54 Plätze für das Außengrenzverfahren bereitzustellen. Wegen des Einreiseschwerpunkts am Münchner Flughafen als zweitgrößtem internationalen Flughafen Deutschlands wurden die Standorte für das Außengrenzverfahren in dessen Umgebung im Regierungsbezirk Oberbayern geschaffen.
 
Während des Außengrenzverfahrens unterliegen die Personen einer Beschränkung der Bewegungsfreiheit und dürfen die Einrichtung nur durch Ausreise verlassen. Alle notwendigen Betreuungsleistungen werden in den Standorten von geschultem Personal erbracht. Die maximale Dauer für das Außengrenzverfahren beträgt 25 Wochen.
 
Die Regierung von Oberbayern wird die Einrichtung in Ingolstadt verantwortlich betreiben. Den Betrieb am Flughafen München übernimmt, wie auch bereits im Flughafenverfahren, das Landesamt für Asyl und Rückführungen. Vor der Inbetriebnahme des Standorts in Ingolstadt wird die direkte Anwohnerschaft von der Regierung von Oberbayern nähere Informationen erhalten.