“Wir wollen die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen praxistauglicher und rechtssicherer gestalten. Damit schaffen wir klare Voraussetzungen für einen gezielten und verantwortungsvollen Einsatz von Kameras durch unsere Kommunen“. Das Innenministerium habe hierzu laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes erarbeitet, der vom Ministerrat bereits am 21. Juli 2026 gebilligt wurde. „Kommunen müssen dort handeln können, wo Videoüberwachung zur Aufgabenerfüllung und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger notwendig ist“, betonte der Minister. Mit der geplanten Änderung sollen Unklarheiten bei der Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln oder öffentlichen Plätzen, beim Vorgehen gegen illegale Müllablagerungen sowie bei der Überwachung von Zahlungspflichten, z. B. im Eingangsbereich von Schwimmbädern, beseitigt werden. Außerdem braucht es nicht mehr für jeden Kamerastandort eine detaillierte Vorfallsdokumentation. „Künftig soll es ausreichen, wenn erkennbar ist, dass öffentliche Bereiche von der Bevölkerung gemieden werden. Das entlastet unsere Kommunen und baut Bürokratie ab“, so Herrmann.
Mit dem Gesetzesentwurf soll insbesondere auch eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Entwicklung künstlicher Intelligenz geschaffen werden. „Eine moderne und effektive Verwaltung muss Künstliche Intelligenz sicher, datenschutzkonform und zielgerichtet für sich nutzbar machen können“, erklärte der Innenminister. Damit stärke man die Innovationsfähigkeit der Verwaltung, ohne den Schutz personenbezogener Daten aus dem Blick zu verlieren.
Aktuell läuft die Verbandsanhörung für den Gesetzesentwurf. Ziel sei es laut Innenminister Herrmann, den Entwurf noch im laufenden Jahr in den Bayerischen Landtag einzubringen.
