Der Ministerrat hat den sogenannten Stimmkreisbericht über die Veränderungen der Wahlberechtigtenzahlen in den bayerischen Wahl- und Stimmkreisen beschlossen, den Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute vorgelegt hat. Danach bleibt es bei der kommenden Landtagswahl bei der bisherigen Verteilung der Mandate auf die sieben Regierungsbezirke. Zwingend erforderlich sei zur nächsten Landtagswahl im Herbst 2028 im Wahlkreis Oberbayern ein Neuzuschnitt des Stimmkreises Weilheim-Schongau, weil die Zahl der stimmberechtigten Einwohner im Stimmkreis um 25,8 Prozent über dem Wahlkreisdurchschnitt liegt und damit die aus Gründen der Wahlgleichheit gesetzlich vorgeschriebene Toleranzgrenze überschreitet. In der Oberpfalz droht der Stimmkreis Tirschenreuth, der derzeit um minus 24,0 Prozent vom Wahlkreisdurchschnitt abweicht, zum Wahltag im 2028 Jahr ebenfalls die zulässige Grenze zu überschreiten. „Im Übrigen kann die Einteilung der Stimmkreise aber unverändert bleiben“, so der Innenminister.
Der Bericht schlägt nunmehr vor, die Gemeinde Pähl aus dem Stimmkreis Weilheim-Schongau dem Stimmkreis Starnberg zuzuordnen. Um den Stimmkreis Tirschenreuth zu vergrößern, soll die bislang im Stimmkreis Amberg-Sulzbach gelegene Gemeinde Vilseck umgegliedert werden. Herrmann betont: „In der ständigen bayerischen Staatspraxis hat die Stimmkreiskontinuität hohe Bedeutung, weshalb die Staatsregierung in ihrem Stimmkreisbericht nur Änderungsvorschläge unterbreitet, wo ein Neuzuschnitt wirklich unvermeidbar, das heißt gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.“
Nach dem Landeswahlgesetz ist die Staatsregierung verpflichtet, dem Landtag bis zum 8. Oktober 2026 einen schriftlichen Bericht über die Veränderung der Wahlberechtigtenzahlen in den Wahl- und den Stimmkreisen vorzulegen. Der Bericht hat Vorschläge zur Änderung der Zahl der auf die Wahlkreise entfallenden Abgeordnetensitze und zur Änderung der Stimmkreiseinteilung zu enthalten, soweit das durch die Veränderung der Wahlberechtigtenzahlen geboten ist. Die Staatsregierung hat den Bericht daher nun dem Bayerischen Landtag zugeleitet, der über die gesetzliche Umsetzung der Änderungsvorschläge entscheidet.
Der vom Ministerrat beschlossene Bericht ist im Internet eingestellt. Er ist abrufbar unter www.stimmkreisreform.bayern.de
