Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zieht Bilanz: Demonstrationsgeschehen am Wochenende überwiegend friedlich - Starke Polizeipräsenz zeigt Wirkung

17.05.2020

Bayerns Innenminister hat vorläufig eine positive Bilanz des Polizeieinsatzes zum Demonstrationsgeschehen an diesem Wochenende gezogen. „Die Beamtinnen und Beamten der Bayerischen Polizei haben bislang durch umsichtiges und situationsangepasstes Handeln wesentlich dazu beigetragen, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit und der Schutz vor Corona-Infektionen bestmöglich in Einklang gebracht werden konnte." Herrmann bedankte sich für die Umsicht und das Fingerspitzengefühl, aber auch für die starke Präsenz, mit dem Bayerns Polizei in mehr als 100 Einsätzen rund um die Corona-Demonstrationen am Freitag, Samstag und Sonntag aufgetreten ist. „Die Mehrheit der Demonstranten war vernünftig und hat die Mindestabstände eingehalten. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich. Gegen die Uneinsichtigen, die Hygienevorschriften missachteten, das Abstandsgebot nicht beachteten oder randalierten, ging die Polizei konsequent vor und leitete entsprechende Straf- und Bußgeldverfahren ein."

Herrmann lobte auch die Zusammenarbeit mit den Kommunen: Die Konzepte, durch Absperrungen und Begrenzung der Teilnehmerzahlen geeignete Rahmenbedingungen für einen kontrollierten und sicheren Demonstrationsablauf zu schaffen, seien gut aufgegangen. „Besonders wichtig war die Festlegung der Veranstaltungsorte auf geeigneten Flächen, um den Mindestabstand gewährleisten und unbeteiligte Passanten schützen zu können.“

Insgesamt waren am Samstag als Unterstützung für die Polizeiinspektionen alle zur Verfügung stehenden Einsatzzüge der Bayerischen Bereitschaftspolizei, somit rund 900 zusätzliche Polizistinnen und Polizisten im Einsatz. Zudem wurden alleine am Samstag anlässlich der Versammlungslage in München 69 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zur Anzeige gebracht, 569 Platzverweisungen ausgesprochen sowie 176 Identitätsfeststellungen zur Prüfung möglicher Verstöße gegen die Vorgaben der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie des Infektionsschutzgesetzes durchgeführt.