Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Georg Eisenreich haben heute in Regensburg den Startschuss für ein Pilotprojekt zur Priorisierung von Fällen häuslicher Gewalt und Nachstellungen gegeben. Eisenreich und Herrmann: "Wir lassen die Opfer nicht allein. Gewaltschutz hat auch in Krisenzeiten Priorität in Bayern." Das Projekt bündelt die Kräfte von Polizei und Justiz: Risikofälle sollen frühzeitig erkannt und noch schneller bearbeitet werden. Justizminister Eisenreich: "Polizei und Justiz arbeiten Hand in Hand. Nur so können wir Risikofälle früh erkennen und schnell und konsequent verfolgen. Ziel ist es, die Eskalationsspirale noch früher zu unterbrechen und die Opfer so noch besser zu schützen."
Häusliche Gewalt und Stalking werden in Bayern konsequent verfolgt. 2019 wurden in Bayern alleine 20.045 Fälle häuslicher Gewalt registriert (2018: 20.213 Fälle). Rund vier Fünftel der Tatverdächtigen waren männlich. Die Taten reichten von Bedrohungen (2019: 3.335 Fälle) über Vergewaltigungen (2019: 318 Fälle) bis hin zu Tötungsdelikten (2019: 55 Fälle, davon 44 Versuche). Mit dem Pilotprojekt zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und von Nachstellungen wollen Polizei und Justiz dafür sorgen, dass die Täter noch schneller und wirkungsvoller bestraft werden können. Das Projekt basiert auf einem Konzept, das die Staatsanwaltschat Regensburg und das Polizeipräsidium Oberpfalz gemeinsam entwickelt haben und seit Anfang Juli 2020 umsetzen. Es kommt bei häuslicher Gewalt und Nachstellungen in Näheverhältnissen zur Anwendung. Immer häufiger werden auch Amts- und Mandatsträger - etwa von Reichsbürgern - bedrängt und verfolgt, mit zum Teil erheblichen Folgen für die Betroffenen. Die Maßnahmen im Einzelnen:
• Feste Ansprechpartner für die Bearbeitung der Fälle bei Polizei und Staatsanwaltschaft.
• Individuelle Risikoeinstufung nach einem von Polizei und Staatsanwaltschaft erarbeiteten Kriterienkatalog. Indikatoren für einen Risikofall können z. B. im Bereich häuslicher Gewalt sein, wenn das Opfer konkrete Ängste vor einer Tötung oder einem Gewaltdelikt äußert oder der Täter bereits gewalttätig war.
• Schnelles Verfahren: Risikofälle sowie Nachstellungen gegen Amts- und Mandatsträger werden priorisiert bearbeitet. Das bedeutet: Die Polizei übergibt den "ausermittelten" Vorgang binnen maximal sieben Tagen an die Staatsanwaltschaft. Ziel der Staatsanwaltschaft ist es dann, innerhalb weiterer sieben Tage das Verfahren dem Gericht vorzulegen.
Justizminister Eisenreich: "Mit dem Projekt senden wir das klare Signal an die Täter: Polizei und Justiz greifen durch. Die Strafe folgt in Bayern der Tat auf dem Fuß."
Hinweis:
"Wie sich Opfer wehren können" – Informationen dazu, was die Justiz für Opfer von Stalking, häuslicher Gewalt oder sexueller Nötigung tun kann, hat das bayerische Justizministerium in einer Broschüre zusammengestellt: https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/broschueren/wie_sich_opfer_wehren_k%C3%B6nnen.pdf.
Auch vom bayerischen Innenministerium gibt es wertvolle Informationen:
https://www.bestellen.bayern.de/application/applstarter?APPL=eshop&DIR=eshop&ACTIONxSETVAL(artdtl.htm,APGxNODENR:288375,AARTxNR:03100012,AARTxNODENR:338018,USERxBODYURL:artdtl.htm,KATALOG:StMI,AKATxNAME:StMI,ALLE:x)=X