Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einem gestaffelten Verfahren nach und nach in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann appelliert, die Umtauschfristen zu beachten: "Die ersten Führerscheine werden bereits am 20. Januar 2022 ungültig. Betroffen sind zunächst alte 'Papierführerscheine' von Führerscheininhabern mit den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958." Bei einer Verkehrskontrolle kann laut Herrmann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro drohen, das bei weiteren Verstößen erhöht werden könnte. Wer von den Umtauschfristen betroffen ist, sollte sich bitte rechtzeitig an die für seinen Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden. Das sind die Landratsämter oder kreisfreien Städte. Dazu kommt: Wenn der alte Führerschein nicht von der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt wurde, ist eine sogenannte 'Kartenabschrift' der ausstellenden Behörde erforderlich.
Alle Informationen zum Führerscheinumtausch sind abrufbar unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html