Der Bayerische Landtag hat heute in Zweiter Lesung eine Änderung des Landeswahlgesetzes beschlossen. "Maßgeblich für die Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise sowie für die Stimmkreiseinteilung ist nun nicht mehr die Zahl aller deutschen, sondern nur der "wahlberechtigten" Einwohnerinnen und Einwohner", erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. "Mit diesem Maßstabswechsel wurden die im Stimmkreisbericht und im Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt." Wie Herrmann weiter erläuterte, wurde auch das mathematische Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung auf Sainte-Laguë/Schepers umgestellt. Diese Berechnungsmethode habe sich bereits bei Bundestagswahlen und den bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlen bewährt. Herrmann betonte: "Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Verteilung der Abgeordnetensitze auf die Wahlkreise und auch die Stimmkreiseinteilung bleibt für die nächste Landtags- und Bezirkstagswahl im Herbst 2023 unverändert."
Die Änderungen zum Landeswahlgesetz treten am 1. Juni in Kraft.