Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Neuer Leitfaden für Kommunen und gemeinnützige Träger soll Ausbau der Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber erleichtern

25.04.2024

"Wir möchten die Kommunen und die gemeinnützigen Träger noch stärker bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber unterstützen", kündigte Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann an. Hierfür habe das Innenministerium einen Leitfaden erstellt, der neben den rechtlichen Grundlagen auch konkrete Empfehlungen und Best-Practice-Beispiele enthalte. "Mit dem Leitfaden geben wir den staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern, die eine Arbeitsgelegenheit nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Verfügung stellen wollen, verlässliche Informationen an die Hand." Derzeit gehen bayernweit rund 3.500 Asylbewerber einer Arbeitsgelegenheit nach. "Da geht aber noch mehr!", betonte Herrmann. Der Bundesgesetzgeber habe laut Herrmann im Februar auf Empfehlung der Ministerpräsidentenkonferenz die Hürden deutlich gesenkt. "Durch diese Erleichterung kann man nun auch für Tätigkeiten außerhalb der Unterkünfte leichter Asylbewerber einsetzen. Da gibt es vor Ort sicherlich genug Ideen und Möglichkeiten", so der bayerische Innenminister. 

Viele Kommunen machen die Erfahrung, dass sich Asylbewerber bereits nach ihrer Ankunft einbringen möchten: "Es ist ein gutes Signal, wenn sich Asylbewerber sogar freiwillig melden. So erhalten sie Struktur in ihrem Alltag und können einer sinnstiftenden Tätigkeit nachgehen. Das wirkt sich natürlich auch positiv auf die Akzeptanz in der Bevölkerung aus", führte Herrmann an.
 
Grundsätzlich können alle Asylbewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, zu einer gemeinnützigen Arbeit verpflichtet werden, wenn sie arbeitsfähig, nicht erwerbstätig und nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind. "Wir sprechen hier von Tätigkeiten, die ohne großes Vorwissen und in der Regel für bis zu 20 Stunden wöchentlich geleistet werden", so der Minister. Für die Arbeitsgelegenheit erhalten die Asylbewerber eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 Cent pro Stunde, die ihnen nicht auf ihre weiteren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet wird. Sollten sie ein Angebot unbegründet ablehnen, werden die Leistungen gekürzt. Mögliche Einsatzgebiete sind beispielsweise die Landschaftspflege oder die Arbeit in kommunalen Bauhöfen.
 
Der neue Leitfaden "Arbeitsgelegenheiten" des Innenministeriums wurde bereits an alle Regierungen, Landratsämter, kreisfreien Städte, die Kommunalen Spitzenverbände sowie die Freie und Öffentliche Wohlfahrtspflege versandt und ist unter Asylsozialpolitik -  https://www.innenministerium.bayern.de/mui/asylsozialpolitik/index.php 
abrufbar.