Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat mit Blick auf die anstehende Christkindlmarkt-Saison darauf hingewiesen, dass die Bayerische Polizei die neuen Messerverbote kontrollieren wird. Die zum 31. Oktober 2024 in Kraft getretene Verschärfung im Waffengesetz verbietet es Teilnehmern an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen, neben Waffen nun auch Messer mitzuführen. "Die Bayerische Polizei wird selektive Personen- und Taschenkontrollen durchführen, auch auf Weihnachtsmärkten", so Herrmann. Ausgenommen vom neuen Verbot des Führens von Messern sind zum Beispiel Inhaber gastronomischer Betriebe sowie deren Kunden. Wie Herrmann ergänzte, können Gemeinden darüber hinaus Verordnungen erlassen, in denen die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen noch weitergehend eingeschränkt oder untersagt wird.
Hinsichtlich der allgemeinen Sicherheitslage erklärte der Innenminister, dass für Bayern derzeit keine konkreten Gefährdungshinweise vorliegen. Die abstrakte Gefährdungslage insbesondere durch den islamistischen Terrorismus sei aber bundesweit weiterhin sehr hoch. "Unsere Sicherheitsbehörden sind höchst wachsam." Nach Herrmanns Worten stehen Polizei und Verfassungsschutz in Bayern zur Einschätzung der Gefährdungslage in einem engen und ständigen Austausch mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der anderen Bundesländer.
"Für die Sicherheit der einzelnen Weihnachtsmärkte ist grundsätzlich der Veranstalter zuständig", machte Herrmann deutlich. "Eng abgestimmt mit Polizei und Sicherheitsbehörden gibt es individuelle Sicherheitsmaßnahmen und maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte." Die Polizei werde lageangepasst uniformiert und zivil Präsenz zeigen. Hierbei können auch Einheiten der Bayerischen Bereitschaftspolizei sowie die Einsatzzüge der Polizeipräsidien unterstützen.