Der Regierungsbezirk Niederbayern erhält am Standort Plattling ein eigenes Verwaltungsgericht. Das hat der Bayerische Landtag heute beschlossen und damit den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung gebilligt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Bauminister Christian Bernreiter sind sich einig: "Ein Verwaltungsgericht an einem attraktiven Standort wie Plattling wird spürbare Vorteile für die Beschäftigten wie auch die Bürgerinnen und Bürger Niederbayerns bringen." Das neue Gericht im Regierungsbezirk Niederbayern stärke die Region und könne strukturelle wie ökonomische Impulse geben.
Ein ausschlaggebendes Argument für den Standort Plattling sei die verkehrsgünstige Lage gewesen. Plattling gewinne außerdem heimatnahe Beschäftigungsmöglichkeiten für hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.Bauminister Bernreiter: „Heute sind wir wieder einen wichtigen Schritt weitergekommen. Mit Plattling haben wir den optimalen Standort für das niederbayerische Verwaltungsgericht gefunden. Die Immobilien Freistaat Bayern hat gut vorgearbeitet und ist bei der Suche nach einem geeigneten Standort innerhalb von Plattling auch schon fündig geworden. Ein tolles Objekt in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof wird in Kürze angemietet. Die Vertragsverhandlungen mit dem Vermieter befinden sich auf einem guten Weg. Der Baubeginn ist noch für heuer geplant.“
Laut den beiden Ministern soll es nunmehr zügig vorangehen: "Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht den Betrieb Mitte 2028 aufnehmen kann."
Im Endausbau soll das neue Verwaltungsgericht sieben Kammern mit rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfassen. Dafür werde eine Gebäudefläche von mindestens 2.000 Quadratmetern benötigt. Das Gericht werde damit eine vergleichbare Größe wie die Verwaltungsgerichte in Augsburg (neun Kammern), Bayreuth (acht Kammern) und Würzburg (neun Kammern) haben.