"Feier- und Gedenktage sind weit mehr als freie Tage im Kalender: Sie sind Elemente des kollektiven Gedächtnisses eines Volkes und Ausdruck der kulturellen und religiösen Prägung eines Landes.“ Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute bei einer Diskussionsveranstaltung der Volkshochschule München zum Thema 'Unterbrechung des Profanen – Wie viele kirchliche Feiertage können und wollen wir uns leisten?' gesagt. Viele der gesetzlichen Feiertage in Bayern seien christliche Feste, die im Brauchtum und im religiösen Gedächtnis verankert seien und Schlüsselereignisse wie Weihnachten, Ostern oder Pfingsten hervorheben. Diese Feste stärkten laut Herrmann Werte wie Nächstenliebe, Solidarität und Mitmenschlichkeit und trügen damit zur Identifikation mit dem Menschenbild der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bei. “Feiertage sind Teil unserer Geschichte, Teil unserer Gegenwart und als wichtiger Baustein für den gesellschaftlichen Zusammenhalt Voraussetzung für eine erfolgreiche Zukunft unseres Landes“, betonte Herrmann.
In Bayern bestehen derzeit landesweit zwölf gesetzliche Feiertage – zusätzlich Mariä Himmelfahrt in überwiegend katholischen Gemeinden sowie das Augsburger Friedensfest in der Stadt Augsburg. Herrmann wies darauf hin, dass Bayern damit im bundesdeutschen Vergleich am oberen Ende liege. Dies sei aber nicht automatisch ein Argument für Streichungen, denn Bayern liege hinsichtlich des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf konstant weit über dem deutschen Durchschnitt, was zeige, dass wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und ein der Tradition verpflichtetes Feiertagsrecht kein Widerspruch seien. “Die Staatsregierung setzt sich daher für den Erhalt der bestehenden gesetzlichen Feiertage ein und strebt einen verantwortungsvollen Ausgleich der Interessen von Kirchen, Wirtschaft, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie des öffentlichen Lebens an“, so der Minister.
Dies gelte laut Herrmann auch für die besonders geschützten sogenannten „stillen Tage“, von denen es in Bayern insgesamt neun gibt. Da es sich um hohe Festtage mit ernstem, besinnlichem Charakter handele, seien Beschränkungen z. B. für Tanzveranstaltungen zum Schutz der „stillen Tage“ gerechtfertigt. “Sie zielen auf die Bewahrung des öffentlichen Raums als Ort der inneren Einkehr, der Besinnung und des Gedenkens. Und für dieses hohe Gut kann eine Gesellschaft an diesen wenigen Fest- und Gedenktagen auch die Rücksicht derer erwarten, die diese Tage persönlich nicht in besonderer Weise begehen. Denn auch diese Menschen profitieren von der solidarischen Stärkung und Wertefundierung unserer Gesellschaft!“, unterstrich Herrmann.
