Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Verfassungsschutz darf AfD beobachten - Verwaltungsgerichtshof stärkt mit seiner Entscheidung Demokratie und Rechtsstaat

17.06.2026

„Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD seit 2022 zu Recht und darf dies auch weiterhin tun. Das ist ein klares Zeichen für unsere Demokratie und den Rechtsstaat.“ So hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) kommentiert, der einen Antrag der AfD auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München, das die Beobachtung der AfD für zulässig erachtet hatte, abgelehnt hat. Wie vom VGH festgestellt, bestehen keine Zweifel daran, dass der AfD zurechenbare Äußerungen insbesondere zur „Remigration“, zur Diffamierung von Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischen Glaubens, zu Umsturzphantasien oder zu einer fortgesetzten Agitation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung das Maß der zulässigen Kritik übersteigen. Herrmann hält die Entscheidung für konsequent und richtig, zumal es allen Anlass gebe, die AfD weiter zu beobachten: „Von dieser Partei geht nach wie vor eine Gefahr für die Demokratie aus.“ 

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD seit Sommer 2022, um aufzuklären, inwieweit sich tatsächliche Anhaltspunkte verfestigen, dass die AfD als Gesamtpartei Bestrebungen verfolgt, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen. Herrmann: „Öffentlich bemüht sich die AfD Bayern und ihr Landesvorstand in letzter Zeit zwar um ein eher gemäßigtes Auftreten. Eine ernsthafte Distanzierung gegenüber den extremistischen Kräften innerhalb der Gesamtpartei findet jedoch nicht statt.“ Die VGH-Entscheidung stärke deshalb den Kampf für Demokratie und Rechtsstaat.