Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Arbeitsministerin Ulrike Scharf: Sonn- und Feiertage stehen unter besonderem verfassungsrechtlichem Schutz - Aufweichung des Ladenschlusses kommt nicht infrage

09.07.2026

„Sonn- und Feiertage sind kein verhandelbares Gut, sondern durch das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung besonders geschützt und Ausdruck unserer kulturellen Identität. Sie dienen der gemeinsamen Ruhe, der gesellschaftlichen Orientierung und dem Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. An diesem Schutz wird in Bayern nicht gerüttelt. Ich lehne eine Aufweichung des Ladenschlusses klar ab.“ Das sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur aktuellen Debatte um die Öffnung von Verkaufsgeschäften an allen Wochentagen. Arbeitsministerin Ulrike Scharf ergänzte: „Der Sonntag steht unter dem besonderen Schutz unserer Verfassung. Ich habe im letzten Jahr das bayerische Ladenschlussgesetz reformiert. In dem Gesetz haben wir gute Kompromisse gefunden und zahlreiche Möglichkeiten, z.B. für personallos betriebene Kleinstsupermärkte, geschaffen. Sie können täglich 24 Stunden öffnen. Das Ladenschlussgesetz ist ein Arbeitnehmerschutzgesetz. Der Sonntag ist für mich nicht verhandelbar.“ 

Der Freistaat Bayern verfüge laut den beiden Ministern bereits über ein modernes Ladenschlussgesetz. „Das Gesetz trägt den berechtigten Interessen von Verbrauchern und Handel Rechnung und sieht zugleich schon jetzt eine Reihe sinnvoller Ausnahmen für Sonntagsöffnungen vor“, erklärte Herrmann. So sind etwa Öffnungen von Bäckereien möglich, ebenso von Verkaufsstellen an Flughäfen, Bahnhöfen und Busterminals. Hinzu kommt für Kommunen die Möglichkeit, zu besonderen Anlässen unbürokratisch bis zu vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zuzulassen.