Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann begrüßt Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes zur Übernachtungsteuer: Höhere Preise und zusätzliche Bürokratie in der Tourismusbranche verhindert
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage der Landeshauptstadt München abgewiesen, die sich gegen das von der Staatsregierung initiierte Verbot einer Übernachtungsteuer im Kommunalabgabengesetz gewandt hat. Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann hat die Entscheidung begrüßt und ihr eine grundsätzliche Bedeutung beigemessen: „Der Verfassungsgerichtshof räumt dem Landesgesetzgeber relativ breite Gestaltungsmöglichkeiten ein, das Steuerfindungsrecht der Kommunen ist nicht unbegrenzt. Neue Steuern und Abgaben belasten die wirtschaftliche Entwicklung und schaffen noch mehr Bürokratie. Das zu vermeiden, entspricht der Tradition bayerischer Gesetzgebung.“
