Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Vergleich der FDP zwischen Landtags- und Bundestagsgröße hinkt - Besonderheiten des Bayerischen Wahlsystems nicht berücksichtigt - FDP-Vorschläge zur Reduzierung der Zahl der Stimmkreise verfassungswidrig
Die bayerische FDP hat mit ihren Berechnungen, in denen sie ein weiteres Anwachsen des Landtags mit einer Modellrechnung begründet, die Besonderheiten des bayerischen Wahlsystems nicht berücksichtigt. Darauf hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hingewiesen. "Im Bundeswahlrecht wird der Sitzanteil einer Partei allein auf der Grundlage des Zweitstimmenergebnisses berechnet. Im Landeswahlrecht wird hingegen der Gesamtstimmenanteil einer Partei ermittelt. Das Zusammenzählen der Erst- und Zweitstimmen ist also maßgebend für die Verteilung der Sitze, so dass die Gefahr des Entstehens von so genannten Überhangmandaten von vornherein geringer ist. "