Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur Kommunalrechtsnovelle 2023: Modernisierung des Kommunalrechts durch Anpassung an praktische Bedürfnisse - Attraktivität kommunaler Ämter erhöhen - Versorgungssicherheit im Energiebereich gewährleisten
"Mit dem gestern vom Kabinett im ersten Durchgang gebilligten Gesetzesentwurf zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer kommunaler Vorschriften modernisieren wir das Kommunalrecht und passen es praktischen Bedürfnissen an", sagte Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann bei der heutigen Vorstellung der Eckpunkte der Kommunalrechtsnovelle 2023. "Es wird zunehmend schwieriger, Bürgerinnen und Bürger für die aktive Teilnahme an der Kommunalpolitik zu gewinnen. Wir wollen daher die Attraktivität kommunaler Ämter, insbesondere auch für Frauen, erhöhen." Dazu gehört etwa, dass Kommunen ihren Gremienmitgliedern künftig mandatsbedingte Kosten für die Betreuung von Angehörigen erstatten können. "Das ist ein wichtiger Schritt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und einem ehrenamtlichen kommunalen Mandat", so Herrmann, der an die Kommunen appellierte, diese Ermächtigung auch als Ermunterung zu begreifen. Auch die bisherige Höchstaltersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte soll ab dem 1. Januar 2024 aufgehoben werden. "Eine starre Altersgrenze ist nicht mehr zeitgemäß. Künftig soll allein der Wählerwille zählen", betonte der Minister